Energieeffizienz: Neue Vorschriften für Elektrogeräte

Bern, 19.10.2011 - Für neue TV-Geräte, Umwälzpumpen, Leuchtstoff- und Strassenlampen sowie für Set-Top-Boxen und Kühl- und Gefriergeräte gelten ab 1. Januar 2012 neue oder erweiterte Effizienzvorschriften. Ausserdem wird eine Energieetikette für TV-Geräte eingeführt und die neue Gestaltung der Energieetikette für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen sowie Geschirrspüler von der EU übernommen. Neue Geräte, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen, dürfen noch während 6 Monaten in Verkehr gebracht und noch maximal zwei Jahre im Detailhandel verkauft werden. Der Bundesrat hat heute einer entsprechenden Änderung der Energieverordnung zugestimmt.

Bereits Mitte 2009 hatte der Bundesrat für eine erste Serie von Elektrogeräten Effizienzvorschriften festgelegt (siehe Medienmitteilung vom 24. Juni 2009). Heute hat er diese dem aktuellen Stand der Technik und den von der EU beschlossenen neuen Vorschriften angepasst.

Die neuen Effizienzvorschriften bewirken bis 2020 eine jährliche Stromeinsparung von 1,35 Milliarden Kilowattstunden (kWh), was dem dreifachen Jahresstromverbrauch des Kantons Schaffhausen entspricht. Von diesen Einsparungen entfallen 0,4 Mrd. kWh auf TV-Geräte, 0,3 Mrd. kWh auf Umwälzpumpen, 0,5 Mrd. kWh auf die Lampen und 0,15 Mrd. kWh auf die verschärften Vorschriften für Kühl- und Gefriergeräte.

Die wichtigsten Änderungen in der Übersicht

Neue Effizienzvorschriften durch Übernahme von EU-Recht: Für TV-Geräte, Umwälzpumpen sowie Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen und Vorschaltgeräte hat die EU Mitte 2009 neue Effizienzvorschriften publiziert. Diese werden mit der aktuellen Revision der Energieverordnung von der Schweiz identisch übernommen.

Neue Energieetikette: Die Energieetikette der EU reicht neu bis zur besten Klasse A+++. Die entsprechenden Definitionen werden nun auch in der Schweiz übernommen. Ausserdem wird analog zur EU eine Energieetikette für TV-Geräte eingeführt.

Set-Top-Boxen: Die technische Entwicklung dieser noch jungen Gerätekategorie geht schnell voran; die Vorschriften müssen deshalb in rascher Folge angepasst werden. Neu wird dabei der Energieverbrauch aller Betriebsarten und nicht nur der Standby-Verbrauch berücksichtigt. Die Geräte müssen die Anforderungen des europäischen Code of Conduct on Energy Efficiency of Digital Service Systems (Version 8) erfüllen. Auf begründetes Gesuch hin, kann das Bundesamt für Energie für neue Geräte mit zusätzlichen Funktionen Ausnahmen bewilligen.

Inverkehrbringen: Im Gegensatz zur bisherigen Definition des Begriffs des Inverkehrbringens versteht das EU-Recht darunter nur das erstmalige Überlassen eines Produkts. Die Effizienzvorschriften müssen deshalb in der EU lediglich beim Import und bei der Herstellung beachtet werden und nicht - wie bisher in der Schweiz - bis hin zum Detailhandel. Das schweizerische Recht wird in diesem Punkt nun analog zur EU ausgestaltet. Allerdings dürfen neue Geräte trotzdem nicht unbefristet im Verkauf bleiben, sondern müssen spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten neuer Effizienzvorschriften aus den Regalen des Detailhandels verschwinden.


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Der Bundesrat
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