Fall Parmalat: erneute Anklage in der Schweiz

Bern, 20.10.2011 - Die in der Schweiz geführten Ermittlungen rund um den Zusammenbruch des italienischen Lebensmittelkonzerns Parmalat kommen zu einem weiteren Teilabschluss. Die Bundesanwaltschaft (BA) klagt einen italienischen Staatsangehörigen wegen qualifizierter Geldwäscherei und Urkundenfälschung an. Dieser wird sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten müssen.

Der für die Anklage relevante Sachverhalt betrifft den Zeitraum zwischen Oktober 1996 bis März 2006. Die in der Anklageschrift vorgeworfenen Geldwäschereihandlungen gehen auf vorherige Geldunterschlagungen bei der Touristik-Gruppe Tanzi und der Parmalat S.p.A. zurück. Diese wurden vom beschuldigten Italiener oder anderen Personen zwischen 1994 und 1996 begangen. Er oder seine Komplizen bekleideten zu jenem Zeitpunkt Funktionen innerhalb der Touristik-Gruppe Tanzi, die am finanziellen Zusammenbruch des Lebensmittelkonzerns Parmalat beteiligt war.

Laut Anklage soll die beschuldigte Person die abgezweigten Gelder mithilfe von Treuhändern über Konten bei verschiedenen Tessiner Banken verschoben haben. Diese Konten wurden auf Namen Dritter eröffnet - natürliche und juristische Personen, darunter einige Offshore-Gesellschaften sowie eine Familienstiftung im Fürstentum Liechtenstein. Ziel dieses Vorgehens war, die Herkunft der illegal erworbenen Vermögenswerte zu verschleiern. Zu diesem Zweck wurden auch Urkunden gefälscht. Zudem bediente sich der Italiener auch einiger Geldboten, die Teile des Geldes wieder an seinen Wohnort in Italien zurückführten.

Die BA kommt zum Schluss, dass diese Vorgänge von strafrechtlicher Relevanz sind und einer gerichtlichen Beurteilung bedürfen. Deshalb erhebt sie Anklage wegen qualifizierter Geldwäscherei (Art. 305bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches; StGB) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB).

Das im April 2006 angestrengte Verfahren konnte auch dank der engen Zusammenarbeit mit den italienischen Justizbehörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft Parma durchgeführt werden. Letztere führt den sogenannten „Parmatour-Prozess", der derzeit vor dem Gericht in Parma verhandelt wird. Die in diesem Kontext in der Schweiz beschlagnahmten Euroguthaben belaufen sich heute auf einen Gegenwert von rund 10 Millionen Franken. Im Schweizer Verfahren haben sich die Parmalat S.p.A. und die Hit International S.p.A. als Privatkläger konstituiert.

Für die beschuldigte Person gilt bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung. Mit Einreichung der Anklageschrift ist für die Information der Medien das Bundesstrafgericht in Bellinzona zuständig.

Andere Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Zerfall der Parmalat-Gruppe sind Gegenstand von weiteren Untersuchungen der BA. Über deren Fortgang bzw. Abschluss wird zu gegebener Zeit orientiert.


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