Anklage gegen ‘Ndrangheta-Organisation in der Schweiz

Bern, 21.10.2011 - Die Bundesanwaltschaft (BA) erhebt Anklage gegen Mitglieder einer kriminellen Organisation, die mindestens seit 1994 in der Schweiz aktiv war. Diese Organisation operierte autonom auf der Achse Zürich-Tessin-Italien hauptsächlich im Bereich des internationalen Rauschgiftschmuggels, des internationalen Waffenschmuggels nach Italien und der Geldwäscherei.

Die BA erhebt gegen 13 Personen Anklage vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen Beteiligung an bzw. Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches; StGB), qualifizierter Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 lit. a, b und c StGB), qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 1 und 2 Betäubungsmittelgesetz, BetmG), qualifizierter Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz (Art. 33 Ziff. 1 und 2 KMG) sowie weiterer Delikte. Unter den Beschuldigten befindet sich der Chef der fraglichen kriminellen Organisation, der aus Mesoraca (I) stammt und das schweizerische Bürgerrecht erwarb. Er ist in der Schweiz einschlägig vorbestraft.

Die kriminelle Vereinigung, bei der es sich um eine ‘Ndrangheta-Organisation handelt, war auf Dauer angelegt und stabil strukturiert; sie verfügte über eine rigide Hierarchie und eine hierarchisch geregelte Aufgabenverteilung. Die Organisation hielt ihre Struktur und ihre Mitglieder geheim, um kriminelle Gewalthandlungen zu verüben oder sich mit kriminellen Mitteln zu bereichern. Sie operierte in der Schweiz autonom, hatte aber enge Verbindungen zu den angestammten kalabrischen Clans, namentlich zum Clan Ferrazzo aus Mesoraca (I). Ausserdem unterhielt sie Beziehungen zu ‘Ndrangheta-Organisationen, die in anderen Gebieten Italiens, insbesondere in Kalabrien und der Lombardei Vorherrschaft besitzen, und hatte die gleichen Zielsetzungen.

Im Laufe der Ermittlungen wurden kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit internationalem Rauschgiftschmuggel im Umfang von über 14 kg Kokain, internationalem Waffenschmuggel im Umfang von mindestens 285 Stück und Geldwäscherei von insgesamt über 15 Millionen Schweizer Franken überwacht. Die Geldwäschereihandlungen stehen in Zusammenhang mit der widerrechtlichen Abzweigung von Vermögenswerten aus den Zürcher Gesellschaften World Financial Services AG und PP Finanz Service GmbH zum Nachteil zahlreicher Kunden, die diesen Gesellschaften ihre Ersparnisse zur Anlage auf dem Forexmarkt anvertraut hatten.

Die Strafuntersuchung der BA wurde Ende 2002 nach einem Informationsersuchen der Direzione Nazionale Antimafia aus Rom ausgelöst. Die BA und die Bundeskriminalpolizei (BKP) arbeiteten von da an sowohl mit den Zürcher und den Tessiner Strafverfolgungsbehörden als auch mit den zuständigen italienischen Strafbehörden eng zusammen.

Im gleichen Sachverhaltskomplex wurden im Sommer 2011 zwei abgekürzte Verfahren gemäss Art. 358 ff. StPO eingeleitet und drei Strafbefehle gemäss Art. 352 ff. StPO erlassen.

Für sämtliche beschuldigten Personen gilt bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung. Mit Einreichung der Anklageschrift ist für die Information der Medien das Bundesstrafgericht in Bellinzona zuständig.


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