Mutmassliche Geldwäscherei von mehreren hundert Millionen in Zusammenhang mit tschechischem Energieunternehmen

Bern, 24.10.2011 - Die Bundesanwaltschaft (BA) erhebt Anklage gegen sieben Personen wegen mutmasslicher Geldwäschereihandlungen und Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit der möglicherweise unrechtmässigen Aneignung eines der bedeutendsten Energieunternehmen in Tschechien. Die Anklageschrift wurde beim Bundesstrafgericht eingereicht.

Die BA eröffnete im Juni 2005 im Zusammenhang mit der mutmasslich unrechtmässigen Aneignung des Energieunternehmens durch Mitglieder seiner Führungsorgane mit gesellschaftseigenen Geldern ein Strafverfahren. Nach einem sechsjährigen komplexen internationalen Finanzermittlungsverfahren erachtet die BA die Verdachtsmomente als ausreichend, um Anklage zu erheben.

Gemäss BA haben Führungskräfte der Gesellschaft und Dritte, welche an der Aneignung beteiligt waren, in verschiedenen Ländern - unter anderem in der Schweiz -  ein komplexes Gesellschaftskonstrukt aufgebaut mit dem Ziel, Vermögenswerte des Energieunternehmens für private Zwecke umzuleiten, um ohne jeglichen finanziellen Aufwand deren Eigentümer zu werden.

Der Anklage zufolge wurde ein bedeutender Anteil der Vermögenswerte in die Schweiz transferiert und hier gewaschen. Es wurden in diesem Sachzusammenhang um die hundert Bankkonten ausfindig gemacht. Die beschlagnahmten Vermögenswerte belaufen sich auf einen Gegenwert von rund 600 Millionen Schweizer Franken.

Die zur Anklage gebrachten Tatbestände sind qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis StGB), ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB), Betrug (Art. 146 StGB) sowie Urkundenfälschung (Art. 251 StGB). Die betroffene Gesellschaft tritt im Verfahren als Zivilpartei auf.

Für die beschuldigten Personen gilt bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung. Mit Einreichung der Anklageschrift geht die Zuständigkeit für Mitteilungen und Informationen in dieser Angelegenheit an das Bundestrafgericht Bellinzona über.


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