Service Public im liberalisierten Strommarkt

Bern, 22.12.1999 - Die bereits stark unterschiedlichen Strompreise könnten durch die Öffnung des Elektrizitätsmarktes noch weiter auseinander gehen. Benachteiligt wären dünn besiedelte und wenig industrialisierte Gebiete der Schweiz. Das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG), das sich in der parlamentarischen Beratung befindet, enthält die wichtigsten Gegenmassnahmen. Zu diesem Schluss kommt die Studie "Service Public im liberalisierten Strommarkt", welche das Bundesamt für Energie (BFE) am Freitag veröffentlicht hat.

Die Strom-Durchleitungskosten im Übertragungsnetz und im überregionalen Verteilnetz (Höchst- und Hochspannungsnetz) liegen zwischen 0,5 und 3 Rp. je kWh. Bei der regionalen und lokalen Verteilung durch die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) variieren die durchschnittlichen Kosten beträchtlich zwischen 4,5 und 13 Rp./kWh. Innerhalb der einzelnen Netzgebiete sind die Unterschiede noch grösser: Im Vergleich zu den mittleren Durchleitungskosten des jeweiligen EVU bestehen in den einzelnen Gemeinden Abweichungen von -4,8 bis +23,1 Rp./kWh. Die deutlichen Kostenunterschiede auf der lokalen und regionalen Ebene stehen vor allem mit der Siedlungsdichte im Zusammenhang.

Die Autoren der Studie erwarten als Folge der Marktöffnung auf lokaler Ebene noch stärker divergierende Durchleitungkosten. Sie empfehlen deshalb u.a. die gesetzliche Vorgabe gleicher Preise pro Netzbetreiber und Spannungsebene, wie es der Entwurf zum EMG vorsieht. Was die Anschlussgebühren betrifft, sei der Grundsatz der Verursachergerechtigkeit in das EMG aufzunehmen. Hier sei auf eine Preissolidarität zu verzichten, da sie über den Status quo hinausgehen würde. Im weiteren sprechen sich die Autoren für zwei Grundsätze aus, die ebenfalls bereits im Entwurf des Bundesrates für das EMG enthalten sind. Es handelt sich einerseits um den nicht diskriminierenden Netzzugang, der durch Vorgaben zur Durchleitungspflicht und zur Durchleitungsvergütung gesetzlich abgesichert wird. Andererseits seien die Verpflichtungen zum Netzanschluss und zur Netzsicherheit erforderlich, damit die Versorgung auch von Randregionen in jedem Fall gewährleistet ist.

Die Studie "Service Public im liberalisierten Strommarkt" entstand im Auftrag des BFE, der Regierungskonferenz der Gebirgskantone sowie der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern. Sie wurde von der Firma Ecoplan, Bern und Altdorf, erarbeitet und kann unter Angabe der Bestellnummer 805.606 d bezogen werden bei BBL/EDMZ, 3003 Bern, www.admin.ch/edmz.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-4197.html