Kraftwerk Eglisau erhält Baubewilligung

Bern, 27.12.2011 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im Einvernehmen mit den Behörden des Landes Baden-Württemberg die Baubewilligung zum Ausbau des Grenzkraftwerks Eglisau erteilt. Das Kraftwerk kann damit seine Produktion um rund 25 Prozent steigern. Gleichzeitig führen die umfangreichen Umweltmassnahmen zu einer nachhaltigen Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation am Hochrhein.

Seit 1920 nutzt das denkmalgeschützte Grenzkraftwerk Eglisau-Glattfelden die Wasserkraft des Hochrheins zwischen der Thur- und der Glattmündung zur Stromerzeugung. Im Dezember 1998 erteilte die Schweiz im Einvernehmen mit dem Land Baden-Württemberg der Kraftwerk Eglisau-Glattfelden AG (KWE) eine neue Konzession bis Ende 2046 (siehe Medienmitteilung vom 17.12.1998). Diese verpflichtet die KWE zum Ausbau des Kraftwerks (Erhöhung der Nutzwassermenge von 400 auf 500 Kubikmeter pro Sekunde m3/s) sowie zu Massnahmen zum Ausgleich der Umweltbeeinträchtigung durch den Kraftwerksbetrieb.

Zu den von der KWE geplanten Ausbaumassnahmen im Maschinenhaus gingen keine Einsprachen ein. Der Bund erteilte der KWE deshalb im Dezember 2005 das Recht zum vorzeitigen Baubeginn. Dies jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Kraftwerksproduktion erst nach Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung gesteigert werden darf.

Die Ausbaumassnahmen sind inzwischen weit fortgeschritten. Mehrere der für die Nutzung der höheren Nutzwassermenge von 500 m3/s neu eingebauten Kaplanturbinen sind bereits in Betrieb. Sobald  die nun vorliegende Baubewilligung rechtskräftig geworden ist, darf die KWE die um 100 m3/s höhere Nutzwassermenge nun auch zur Stromproduktion nutzen. Die Leistung des Kraftwerks erhöht sich dadurch um 37% auf rund 43 Megawatt und die jährliche Produktion um 25% auf rund 306 Millionen Kilowattstunden. Dies entspricht rund 10% der Jahresproduktion des Kernkraftwerks Mühleberg.

Das Land Baden-Württemberg und die betroffenen Kantone Aargau, Schaffhausen und Zürich haben der vorliegenden Baubewilligung ausdrücklich zugestimmt und für die Einsprachen gegen die Ausführungsplanung der Umweltmassnahmen konnten einvernehmliche Lösungen gefunden werden.

Zur Reaktivierung des durch das Kraftwerk Eglisau unterbrochenen Geschiebetransports haben sich das Land Baden-Württemberg und die Schweiz auf ein Konzept für die Kieszugabe und Kiesumlagerung verständigt. Es sieht umfangreiche Initialschüttungen und jährliche Nachschüttungen und Umlagerungen vor, die durch ein ausgedehntes Erfolgskontroll-Programm begleitet werden. Weiter sehen die im Rahmen der Konzessionierung bereits definierten umfassenden Umweltmassnahmen beispielsweise die Sanierung oder Vergrösserung von Flachwasserzonen und -ufern oder das kontrollierte Zulassen von Uferanrissen vor. Ausserdem soll auch die Fischdurchgängigkeit des Rheins an beiden Ufern verbessert werden (Neubau Fischlift in Schleuse, Verbesserung Fischpass beim Kraftwerk).

Info-Box

Innerhalb des Gesamtkonzeptes zur Reaktivierung des Geschiebetransports im Hochrhein kommt den Massnahmen beim Kraftwerk Eglisau eine entscheidende Bedeutung zu. Oberhalb des Kraftwerks erfolgt über die Thur ein grosser, für den ganzen Hochrhein relevanter Geschiebeeintrag. Aufgrund der geringen Fliessgeschwindigkeiten im Stauraum des Kraftwerks Eglisau wird der natürliche Geschiebetransport unterbrochen, das Geschiebe lagert sich ab und fehlt somit der unterhalb gelegenen Strecke. Diese negativen Auswirkungen werden durch das Konzept für die aktive Kieszugabe und Kiesumlagerung wesentlich vermindert.


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Sabine Hirsbrunner, BFE, Mediensprecherin, Tel. 031 325 33 02



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