Neues Gutachten zur Restwassersanierung der Rheinschlinge bei Rheinau

Bern, 20.01.2012 - Das Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) zur Sanierung der Restwasserstrecke beim Grenzkraftwerk Rheinau liegt vor. Das Bundesamt für Energie (BFE) lädt potenziell betroffene Personen ein, dazu bis zum 29. Februar 2012 Stellung zu nehmen.

Könnte ein in einem Bundesinventar aufgeführtes Objekt erheblich beeinträchtigt werden, muss der Bund gemäss dem schweizerischen Natur- und Heimatschutzgesetz bei der ENHK ein Gutachten einholen. Im konkreten Fall musste sie im Auftrag des BFE beurteilen, ob und wie sich die geplanten Massnahmen zur Restwassersanierung der Rheinschlinge bei Rheinau auf die inventarisierten Objekte auswirken werden. Weil in der Rheinschlinge Rheinau nicht nur die attraktive Flusslandschaft, sondern auch die Klosterinsel, historische Gebäude und Wehre sowie archäologische Relikte in einem Bundesinventar aufgeführt sind, wurde auch die EKD beigezogen.

Das ENHK/EKD-Gutachten liegt seit Ende Dezember vor, das BFE hat dieses bereits den beteiligten deutschen und schweizerischen Behörden sowie den übrigen involvierten interessierten Personen zugestellt. Mit der heutigen Veröffentlichung des Gutachtens erhalten nun auch  weitere, von den Sanierungsmassnahmen potenziell betroffene Personen die Möglichkeit sich dazu zu äussern. Sie können dem BFE ihre schriftlichen Stellungnahmen bis zum 29. Februar 2012 zustellen.

Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das BFE zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg i.B. RPF entscheiden, ob vor dem Erlass der Restwassersanierungsverfügung noch weitere Abklärungen notwendig sind.


Adresse für Rückfragen

Thomas Oswald, BFE, Fachspezialist Elektrizitäts- und Wasserrecht, Tel. 031 322 53 49



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