Kostendeckende Einspeisevergütung: UVEK passt Vergütungssätze per 1. März 2012 an

Bern, 01.02.2012 - Markt- und Technologieentwicklungen beeinflussen die Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Energien. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) passt deshalb die Vergütungssätze der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) regelmässig an. Per 1. März 2012 sinkt die KEV-Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen um rund 10%, dies zusätzlich zu der seit 1. Januar 2012 geltenden regulären Tarifsenkung um 8%. Beim Strom aus Windenergie wird der Maximalsatz um 1.5 Rp./kWh erhöht und der Minimalsatz um 3.5 Rp./kWh abgesenkt und bei Holzenergieanlagen steigt der Holzbonus für kleinere Anlagen leicht an. Die Vergütungssätze der übrigen Technologien bleiben unverändert.

Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung KEV gefördert. Die Vergütungssätze für die verschiedenen Technologien sind in den Anhängen 1.1-1.5 der Energieverordnung festgelegt und werden aufgrund der Kostendaten von Referenzanlagen berechnet. Diese Kostenbasis muss regelmässig überprüft und aktualisiert werden. 2011 erfolgte eine solche Überprüfung aufgrund aktuellster Daten projektierter oder bereits in Betrieb stehender Anlagen. Daraus wurden Anpassungen der KEV-Vergütungssätze abgeleitet, die bei den betroffenen Verbänden in einer konferenziellen Anhörung Ende Oktober 2011 mehrheitlich Zustimmung fanden.

Das UVEK setzt diese Anpassungen per 1. März 2012 in Kraft. Betroffen sind die Vergütungssätze für Photovoltaik-, Wind- und Biomasseanlagen.

Photovoltaik (PV)

2011 setzte sich der Preiszerfall bei den Photovoltaikmodulen fort, so dass die Investitionskosten für PV-Anlagen weiter gesunken sind. Ausserdem sinken die Unterhaltskosten von Anlagen mittlerer Leistung, da die Kosten für die Lastgangmessung aufgrund einer ElCom-Mitteilung vom Mai 2011 (siehe Link) geringer ausfallen. Das UVEK senkt die KEV-Vergütungssätze für Neuanlagen deshalb per 1. März 2012 um rund 10%. Zusammen mit der regulären, in der Energieverordnung (Anhang 1.2, Art. 4.1) vorgesehenen jährlichen Absenkung der Vergütungssätze für Neuanlagen um 8%, die bereits per 1. Januar 2012 gilt, sinken die PV-Vergütungssätze damit um insgesamt 18%. Infolge der grossen Unsicherheiten der Modulpreisentwicklung ist für Mitte 2012 eine weitere Überprüfung der PV-Vergütungssätze geplant.

Windenergie

Die Überprüfung ergab, dass die aktuellen Vergütungssätze an Standorten mit optimalen Windverhältnissen zu hoch liegen, für Standorte mit lediglich geeigneten Windverhältnissen aber nicht kostendeckend sind. Die Anpassungen per 1. März 2012 sollen eine grössere Bandbreite der Vergütungssätze und damit eine spezifischere Förderung der Windenergie in der KEV ermöglichen. Der maximale Vergütungssatz für Windanlagen wird von 20 Rp./kWh auf 21,5 Rp./kWh angehoben, um den gestiegenen Investitionskosten Rechnung zu tragen. Dieser Vergütungssatz wird für jede Anlage 5 Jahre nach Inbetriebnahme überprüft und kann dann je nach effektiver Elektrizitätsproduktion auf bis zu 13,5 Rp./kWh (bisher 17 Rp./kWh) abgesenkt werden.

Biomasseanlagen mit Holz

Seit Start der KEV sind die Energieholzpreise in der Schweiz um durchschnittlich 10% gestiegen. Die Überprüfung hat gezeigt, dass neben den höheren Brennstoffkosten auch die Investitionskosten tendenziell rund 10% höher als angenommen liegen. Insbesondere betroffen sind kleinere Anlagen mit Leistungen unter 5 MW, für welche die heutigen Vergütungssätze deshalb nicht kostendeckend sind. Die Korrektur erfolgt über den Holzbonus, der sowohl die Kapital- als auch die Betriebskosten abbildet. Der Holzbonus wird per 1. März 2012 je nach Leistungsklasse um 0 bis 4.5 Rp/kWh angehoben.

Geltungsbereich der KEV-Anpassungen

  • Die KEV-Anpassungen per 1. März 2012 gelten nicht für PV- und Windanlagen, die schon einen positiven Bescheid haben, auch wenn die Anlage erst nach dem 1. März 2012 in Betrieb geht.
  • Die KEV-Anpassungen per 1. März 2012 betreffend Holzbonus gelten auch für bestehende Biomasseanlagen mit Holz.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75



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