UVEK senkt Kapitalzinssatz für Stromnetze für das Tarifjahr 2013

Bern, 28.02.2012 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den Zinssatz für die risikogerechte Entschädigung für das kommende Tarifjahr 2013 auf 1.64% fest und senkt damit die Netznutzungskosten um rund 14 Millionen Franken.

Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den Kapitalkosten. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung. Diese wird in einem kalkulatorischen Zinssatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital), der aus einem risikolosen Zinssatz und einer risikogerechten Entschädigung zusammengesetzt ist.

Aufgrund der veränderten Marktrisikoprämie legt das UVEK nach Konsultation der ElCom und des Preisüberwachers den Zinssatz für die risikogerechte Entschädigung für das Tarifjahr 2013 auf 1.64% fest (-0.07% gegenüber dem Zinssatz für das Tarifjahr 2012). Die Festlegung erfolgt in der „Verordnung des UVEK über die risikogerechten Entschädigung für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte" (siehe Art. 13 Stromversorgungsverordnung). Diese Verordnung (siehe Anhang) tritt am 15. März 2012 in Kraft.

Durch diese Senkung der risikogerechten Entschädigung reduzieren sich die anrechenbaren Kapitalkosten der Netzbetreiber 2013 gegenüber dem laufenden Jahr um rund 14 Millionen Franken pro Jahr.


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