Anhörung zur Stauanlagenverordnung eröffnet

Bern, 07.03.2012 - Die Stauanlagenverordnung regelt den Vollzug des Stauanlagengesetzes, das am 1. Oktober 2010 vom Parlament verabschiedet wurde. Da im Stauanlagengesetz diverse Bestimmungen der bisherigen Stauanlagenverordnung (StAV) übernommen wurden, muss diese einer Totalrevision unterzogen werden. Diese wird nun in eine zweimonatige öffentliche Anhörung geschickt. Betroffene und interessierte Kreise können sich bis 11. Mai 2012 dazu äussern.

Sowohl das Stauanlagengesetz (StAG) als auch die revidierte Stauanlagenverordnung (StAV) führen das bisherige Konzept für die Sicherheit und die Aufsicht der Stauanlagen weiter. Bei der Stauanlagenverordnung handelt es sich um eine unselbständige Verordnung, welche die Bestimmungen des neuen StAG weiter erläutert und den Vollzug regelt. Der Bundesrat wird die totalrevidierte Verordnung zusammen mit dem neuen StAG in Kraft setzen, welches ab diesem Zeitpunkt das bisherige Bundesgesetz über die Wasserbaupolizei von 1877 (SR 721.10) ablösen wird.


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