Bundesrat verabschiedet Totalrevision der Safeguardsverordnung
Bern, 21.03.2012 - Der Bundesrat hat heute die Totalrevision der Safeguardsverordnung verabschiedet. Er sorgt damit für die vollständige Umsetzung des Safeguardsabkommens von 1978 und dessen Zusatzprotokoll in das schweizerische Recht. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.
Artikel III des Atomsperrvertrags (SR 0.515.03) verpflichtet die Nichtkernwaffenstaaten, ihre Kernmaterialien und Kernanlagen so genannten Safeguardsmassnahmen zu unterziehen. Dazu gehören beispielsweise regelmässige Kontrollen durch die internationale Atomenergieorganisation (IAEA). Das Safeguardsabkommen von 1978 (SR 0.515.031) und dessen Zusatzprotokoll (SR 0.515.031.1) basieren auf diesem Artikel des Atomsperrvertrags.
Den Vollzug der Bestimmungen des Safeguardsabkommen in der Schweiz ist seit 2004 in der Safeguardsverordnung (SR 732.12) geregelt. Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass Safeguardsabkommen sowie Zusatzprotokoll darin nicht vollständig umsetzt werden und die Terminologie teilweise unterschiedlich ist. Die heute vom Bundesrat verabschiedete Totalrevision der Safeguardsverordnung korrigiert dies.
Hauptpunkte der Revision sind die Erweiterung der Begriffsbestimmung von Kernmaterialien, die Möglichkeit der Befreiung von Safeguardsmassnahmen, die Einführung zusätzlicher Meldepflichten bei Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie eine Umgestaltung und Vereinfachung der Anhänge. Zudem wird die Aufsicht über die Kernmaterialien bei einer Stelle (Bundesamt für Energie) konzentriert und Verwaltungsabläufe werden vereinfacht.
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