CO2-Emissionsvorschriften: Muss ich für meinen Neuwagen eine Sanktion bezahlen?

Bern, 05.04.2012 - In der Schweiz treten am 1. Mai 2012 die neuen Vorschriften über die CO2-Zielwerte für Personenwagen in Kraft.

Ab dem 1. Juli 2012 gilt es ernst: Liegt der CO2-Ausstoss der ab diesem Zeitpunkt neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge eines Importeurs im Durchschnitt über dem für ihn geltenden Zielwert, muss er eine Sanktion bezahlen.

In der Schweiz werden jährlich rund 300'000 Neuwagen verkauft. Alle diese Käuferinnen und Käufer sind potenziell von der neuen Verordnung betroffen. Möchten Sie wissen, für welche Neuwagen keine Sanktion bezahlt werden muss? Wollen Sie einen Neuwagen importieren und kennen das Vorgehen nicht? Wie hoch kann eine Sanktion ausfallen? Wenn Sie solche oder ähnliche Fragen haben, finden Sie Antworten auf unserer Webseite: www.bfe.admin.ch/auto-co2.


Adresse für Rückfragen

Für Autokäufer und Händler: Silas Hobi, Bereichsleiter Energieeffiziente Fahrzeuge beim BFE, 031 322 54 74



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