Bundesanwaltschaft: Tätigkeitsbericht 2011

Bern, 24.04.2012 - Das Jahr 2011 war geprägt durch die Ausgliederung der Bundesanwaltschaft (BA) aus der Bundesverwaltung. Damit verbunden war die Unterstellung der BA unter die Oberaufsicht des Parlaments sowie unter die direkte Aufsicht einer ebenfalls selbständigen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Das Inkrafttreten der gesamtschweizerischen Strafprozessordung (StPO) hatte darüber hinaus Auswirkungen auf die Tätigkeit der BA im Berichtsjahr.

Eine besondere Herausforderung stellte im Berichtsjahr die neue StPO und die damit verbundenen neuen prozessualen Möglichkeiten dar. Mit der Einführung des abgekürzten Verfahrens wurde eine Voraussetzung geschaffen, Strafverfahren effizient zu bearbeiten und rasch einem Urteil zuzuführen. Die ersten Erfahrungen damit - 2011 wurden 7 Anklagen im abgekürzten Verfahren beim Gericht eingereicht - sind positiv zu werten. Weiter führte das auf Bundesebene neue Instrument des Strafbefehls dazu, dass kleine Verfahren in Bundeskompetenz v.a. im Staatsschutzbereich nicht mehr an die Kantone delegiert werden mussten, sondern direkt von der BA erledigt werden konnten (74 Verfahren wurden mittels Strafbefehl abgeschlossen). Charakteristisch für das neue Strafverfolgungsmodell ist die einheitliche Ermittlung, Untersuchung und Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft. Auf Stufe Bund wurde das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt (URA) aufgehoben und die personellen und finanziellen Mittel des URA in die Bundesanwaltschaft überführt. Heute arbeiten 15 ehemalige Mitarbeitende des URA in verschiedenen Abteilungen der BA in Bern und Lausanne. Durch die Abschaffung dieser Untersuchungsinstanz und den Wegfall des doppelten Handwechsels, verspricht man sich für die Zukunft ebenfalls eine Beschleunigung des Verfahrens.

Organisatorische Ausgliederung der BA aus der Bundesverwaltung und einheitliche Aufsicht über eine unabhängige Bundesanwaltschaft
Mit Inkrafttreten des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG) per 1. Januar 2011 wurde die BA aus den Strukturen des EJPD und der Bundesverwaltung herausgelöst. Die BA ist seither eine sich selbst verwaltende Behörde. Der Bundesanwalt und die Stellvertretenden Bundesanwälte wurden im Berichtsjahr erstmals durch die Eidgenössischen Räte gewählt. Gleichzeitig wurde die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft neu regelt. Die administrative und fachliche Aufsicht wurde neu der von der Bundesversammlung gewählten Aufsichtsbehörde AB-BA übertragen. Diese hat die Tätigkeit der BA von Anbeginn eng begleitet und es fanden im Monatsrhythmus Besprechungen mit der Geschäftsleitung der BA statt. Im Herbst 2011 wurde die BA zudem einer fachlichen Inspektion unterzogen.

Öffentliche Auflage der Strafbefehle
Mit Art. 69 Abs. 2 StPO wurde eine gesetzliche Grundlage für die Einsichtnahme in Strafbefehle geschaffen. Die Strafbefehle der BA werden in Zukunft für die Dauer von dreissig Tagen öffentlich aufgelegt. Die Auflage erfolgt ausschliesslich in elektronischer Form und es werden hierfür spezielle Computerterminals am Hauptsitz der BA in Bern sowie in den Zweigstellen eingerichtet.

Zahlen und Tätigkeitsbericht 2011
Im Jahr 2011 war ein deutlicher Anstieg der hängigen Strafuntersuchungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Es gab aber auch fast doppelt so viele Neueröffnungen von Strafuntersuchungen wie im Vorjahr. Gleichzeitig liegt die Erledigungsquote mit 174 gegenüber 107 im Vorjahr höher (zu den Erledigungen werden Einstellungen und Strafbefehle, Anklageerhebungen gezählt). Eine zentrale Aufgabe der BA ist die passive Rechtshilfe. So wurde im Berichtsjahr auf konstant hohem Niveau ausländischen Strafverfolgungsbehörden in über 70 Fällen Rechtshilfe gewährt.

Der Bericht der Bundesanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2011 ist auf der Homepage der BA (www.bundesanwaltschaft.ch) aufgeschaltet.


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