Änderung Wasserrechts- und Stromversorgungsgesetz per 1. Juli 2012

Bern, 24.05.2012 - Der Bundesrat setzt das von der Bundesversammlung am 23. Dezember 2011 beschlossene Bundesgesetz zu einer Änderung des Wasserrechtsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes per 1. Juli 2012 in Kraft.

Das Bundesgesetz stellt klar, dass Wasserrechtskonzessionen und Konzessionen zur Nutzung des öffentlichen Grundes für Stromnetze von den jeweils zuständigen Konzessionsbehörden auch ohne Ausschreibung erteilt werden können. Zudem hält es fest, dass das Verfahren zur Erteilung diskriminierungsfrei und transparent auszugestalten ist.

Das neue Gesetz wurde von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Keine unnötige Bürokratie im Bereich der Stromnetze" (10.480) erarbeitet.


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