Bundesrat empfiehlt Cleantech-Initiative zur Ablehnung

Bern, 15.06.2012 - Der Bundesrat lehnt die Cleantech-Initiative ab. Er hat heute eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Bundesrat begrüsst die allgemeine Stossrichtung der Initiative, namentlich die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz. Er will diese jedoch mit der Energiestrategie 2050 umsetzen, die er Ende Sommer in die Vernehmlassung schicken und dem Parlament im kommenden Jahr vorlegen wird.

Ziel der am 6. September 2011 eingereichten Volksinitiative "Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)" ist ein rascher Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien. Sie sollen bis 2030 mindestens die Hälfte des Gesamtenergieverbrauchs decken und langfristig die Energieversorgung vollständig sicherstellen. Um dieses Ziel zu erreichen, verlangt die Initiative verbindliche Zwischenziele, die Förderung von Innovationen und Investitionen im Energiebereich und die Verbesserung der Energieeffizienz.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das heute geltende (oder zumindest beschlossene) Recht die Forderungen der Initiative nach einer verstärkten Forschungsförderung und einer Verschärfung der Vorschriften für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte bereits erfüllt. Zudem erachtet er die Frist bis 2030 als zu kurz, um den Anteil der erneuerbaren Energien auf 50 Prozent zu erhöhen. Ein derart rascher Umbau des Energiesystems würde zudem zusätzliche Kosten nach sich ziehen.

Der Bundesrat teilt die Anliegen der Initiative, will diese aber im Rahmen seiner umfassenden, langfristig ausgerichteten Energiestrategie 2050 umsetzen. Derzeit lässt er ein erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie ausarbeiten, das er Ende Sommer in die Vernehmlassung schicken und im kommenden Jahr dem Parlament mit einer entsprechenden Botschaft vorschlagen wird. Die Fristen zur Behandlung der Initiative verunmöglichen es dem Bundesrat, die Energiestrategie 2050 rechtzeitig als indirekten Gegenvorschlag oder direkten Gegenentwurf vorzulegen.


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