Weitere Rechtshilfeakten an Kenia übergeben

Bern, 20.09.2012 - Die kenianischen Strafverfolgungsbehörden erhalten zusätzliche Rechtshilfeakten zur Aufklärung der Anglo-Leasing-Affäre. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat heute dem Schweizer Anwalt, der die Interessen Kenias im Rechtshilfeverfahren vertritt, weitere von der Bundesanwaltschaft erhobene Bankunterlagen und andere Dokumente übergeben.

Im Zusammenhang mit der Anglo-Leasing-Affäre hatten die kenianischen Strafverfolgungsbehörden der Schweiz eine Reihe von Rechtshilfeersuchen übermittelt. Sie verdächtigen verschiedene Personen, sich durch die Bestechung von Beamten lukrative Staatsaufträge beschafft zu haben. In diese mutmasslichen Korruptionsfälle von internationalem Ausmass sollen auch Gesellschaften in der Schweiz involviert sein.

Im Verlauf des Rechtshilfeverfahrens erliess die Bundesanwaltschaft bis Ende 2011 insgesamt zwölf Schlussverfügungen. In sieben Fällen konnten die in der Schweiz beschafften Beweismittel bereits den kenianischen Strafverfolgungsbehörden übergeben werden. In fünf Fällen fochten die betroffenen Gesellschaften die Schlussverfügung beim Bundesstrafgericht an. Mit Entscheiden vom 2. August 2012 wies das Bundesstrafgericht drei Beschwerden ab und erklärte zwei Beschwerden für unzulässig. Es hielt namentlich fest, dass die Rechtshilfeersuchen von einer dafür zuständigen Behörde rechtmässig an die Schweiz übermittelt worden sind. Da die Gesellschaften auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichteten, wurden die Entscheide nach Ablauf der unbenutzten 10-tägigen Beschwerdefrist rechtskräftig. Mit der heutigen Übermittlung weiterer Beweismittel ist das schweizerische Rechtshilfeverfahren im Fall Anglo Leasing abgeschlossen.


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