Bau von Windenergieanlagen in Wäldern grundsätzlich möglich

Bern, 10.10.2012 - Der Bundesrat heisst den Bericht "Erleichterung des Baus von Windkraftanlagen in Wäldern und auf Waldweideflächen" gut. Der Bericht bildet die Antwort auf das Postulat 10.3722 von Ständerat Robert Cramer, das den Bundesrat aufforderte, eine Erleichterung des Baus von Windenergieanlagen in Waldgebieten zu prüfen. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen den Bau von Windenergieanlagen im Wald und auf Waldweideflächen zulassen und eine weiter gehende Anpassung der Waldgesetzgebung nicht erforderlich ist. Die im Bericht enthaltenen Erläuterungen sollen aber als Praxishilfe für kantonale Fachstellen und Projektanten in die "Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz" (BAFU 2012) integriert werden und damit Klarheit schaffen, wie solche Anlagen mit dem Waldgesetz sowie mit dem Schutz von Natur, Landschaft und Lebensräumen vereinbart werden können.

Der Bericht erläutert die Rodungsvoraussetzungen, die kantonalen Rodungsbewilligungsverfahren für Windenergieanlagen sowie den Rodungsersatz. Weiter geht er auf die besonderen raumplanerischen Aspekte von Windenergieanlagen im Wald ein, weist auf die Bedeutung der kantonalen Richtplanung hin und zeigt auf, dass Waldgebiete nicht grundsätzlich als Ausschlussgebiete zu behandeln sind. Vielmehr haben die Kantone bereits heute die Möglichkeit, auch im Wald Standortgebiete für Windenergieanlagen zu bezeichnen. Im Einzelfall gilt es danach sehr sorgfältig und unter Einbezug aller Interessen abzuklären, ob die im Bericht ausführlich beschriebenen Voraussetzungen für eine Rodungsbewilligung gegeben sind.

Die Windenergie verfügt in der Schweiz über ein beachtliches Ausbaupotenzial. Die neue Energiestrategie 2050 geht davon aus, dass sie 2050 jährlich 4 Milliarden kWh zur Stromversorgung unseres Landes beiträgt. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die am besten geeigneten Standorte ausgewählt werden, die sich teilweise auch in Waldgebieten befinden.


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