Bundesrat genehmigt Statutenänderungen der Swissgrid

Bern, 14.12.2012 - Der Bundesrat hat die Statutenänderungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid genehmigt. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, damit das schweizerische Übertragungsnetz wie geplant per Anfang 2013 in den Besitz der Swissgrid überführt werden kann.

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) verpflichtet die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das schweizerische Übertragungsnetz innert fünf Jahren an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid zu überführen. Anfang 2013 ist es soweit. Dafür sind Änderungen und Ergänzungen der Statuten von Swissgrid erforderlich, insbesondere betreffend Kapitalerhöhung sowie der Einlage von Aktien und Darlehen der Netzgesellschaften. Am 10. Dezember 2012 hat die Generalversammlung von Swissgrid die Statutenänderungen an einer ausserordentlichen Sitzung verabschiedet.

Änderungen der Statuten von Swissgrid müssen gemäss StromVG vom Bundesrat genehmigt werden. Nach Konsultation der zuständigen Bundesstellen, insbesondere der Eidgenössischen Elektrizitätskommission, hat der Bundesrat die Statutenänderungen genehmigt und festgestellt, dass die Versorgungssicherheit der Schweiz und der einzelnen Landesteile, die Unabhängigkeit der Netzgesellschaft sowie der diskriminierungsfreie Netzbetrieb weiterhin gewährleistet sind.


Adresse für Rückfragen

Presse- und Informationsdienst BFE, 031 322 56 75, philipp.schwander@bfe.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-47186.html