Nächstes Entsorgungsprogramm folgt 2016

Bern, 24.01.2013 - Das nächste Entsorgungsprogramm ist von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) 2016 einzureichen. Gleichzeitig werden dann auch die neuen Studien zu den Stilllegungs- und Entsorgungskosten vorliegen, was die behördliche Überprüfung dieser inhaltlich eng gekoppelten Dokumente erleichtert. Über das von der Nagra im Jahr 2008 eingereichte aktuelle Entsorgungsprogramm wird der Bundesrat im Sommer 2013 entscheiden.

Kernenergiegesetz und -verordnung verpflichten die Entsorgungspflichtigen, den zuständigen Behörden ein Entsorgungsprogramm vorzulegen und dieses alle fünf Jahre anzupassen. Das Entsorgungsprogramm dokumentiert das grundsätzliche Vorgehen von der Planung bis hin zum Verschluss der Tiefenlager und enthält unter anderem Angaben über Herkunft, Art und Menge der Abfälle, deren Zuteilung zu den geologischen Tiefenlagern und zum Finanzplan.

Das erste Entsorgungsprogramm wurde von der Nagra fristgerecht am 17. Oktober 2008 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht. Gleichzeitig legte die Nagra auch die Standortgebietsvorschläge für Etappe 1 der Standortsuche gemäss Sachplan geologische Tiefenlager vor (siehe Medienmitteilung vom 6.11.2008).

Aufgabe des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSl) und der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) war es, die Standortgebietsvorschläge zeitlich prioritär zu begutachten und das Entsorgungsprogramm danach zu überprüfen. Entsprechend verzögerten sich ihre Gutachten zum Entsorgungsprogramm. Die Anhörung zum Entsorgungsprogramm und den behördlichen Stellungnahmen (siehe Medienmitteilung vom 15.6.2012) konnte so erst Ende September 2012 abgeschlossen werden. Zurzeit läuft die Auswertung. Der Entscheid des Bundesrats über das Entsorgungsprogramm erfolgt im Sommer 2013.

Nächstes Entsorgungsprogramm 2016

Die voraussichtliche Höhe der Stillegungs- und Entsorgungskosten wird ebenfalls alle fünf Jahre neu berechnet (gemäss Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen). Da Entsorgungsprogramm und Kostenstudien auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen beruhen, wurden sie bis anhin nicht gleichzeitig erstellt. Allerdings sind sie inhaltlich eng aneinander gekoppelt. So sind im Entsorgungsprogramm die übergeordneten Eckpunkte für die Berechnung der Kosten festgehalten.

Nach Konsultation des Bundesrats und Information der parlamentarischen Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie im November und Dezember 2012, hat das UVEK entschieden, dass die Nagra das nächste Entsorgungsprogramm statt 2013 erst im Jahr 2016 einreichen muss. So kann die Nagra im nächsten Entsorgungsprogramm einerseits die Entscheide des Bundesrat zum Entsorgungsprogramm 2008 berücksichtigen. Andererseits liegen so ab 2016 das Entsorgungsprogramm und die Studien zu den Stilllegungs- und Entsorgungskosten (siehe Medienmitteilung vom 21.11.2012) jeweils gleichzeitig vor, was die behördliche Überprüfung dieser Dokumente erleichtern wird.


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