Entscheide zur Restwassersanierung Kraftwerke Hinterrhein gefallen

Bern, 05.02.2013 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat über die Restwassersanierung der internationalen Stufe Valle di Lei - Ferrera der Kraftwerke Hinterrhein (KHR) entschieden und die abzugebenden Dotierwassermengen festgelegt. Der Beschluss des Kantons Graubünden zu den Sanierungsmassnahmen der kantonalen Stufen der KHR ist bereits am 18. Dezember 2012 gefallen.

Die vom Bund für die internationale und vom Kanton Graubünden für die kantonalen Stufen verfügte Lösung zur Restwassersanierung der KHR wurde in einer Arbeitsgruppe unter Einbezug aller wichtigen Akteure - einschliesslich der Umweltverbände WWF und Pro Natura sowie des kantonalen Fischereiverbands - erarbeitet und einvernehmlich beschlossen. In der Verfügung des UVEK werden die KHR verpflichtet, die im Massnahmenkatalog der Arbeitsgruppe festgelegten Dotierwassermengen auf der internationalen Stufe Valle di Lei - Ferrera abzugeben. Die Produktionseinbussen, die aus der Restwassersanierungslösung von Bund und Kanton gesamthaft entstehen, werden für die KHR als wirtschaftlich tragbar eingestuft. Die Verfügung des Bundes erfolgt im Einvernehmen mit den italienischen Behörden und ist mit der Verfügung des Kantons Graubünden abgestimmt.


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