Bundesrat legt Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative vor

Bern, 15.03.2013 - Der Bundesrat hält am Ziel des schrittweisen Ausstiegs der Schweiz aus der Kernenergie fest. Anders als die Volksinitiative „Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)“ will er aber die bestehenden Kernkraftwerke solange sie sicher sind in Betrieb lassen und auf fixe Laufzeiten verzichten. Stattdessen setzt er auf die Energiestrategie 2050, um den Energieverbrauch der Schweiz zu senken und den Ausbau der erneuerbaren Energien zeitgerecht voranzutreiben. Der Bundesrat lehnt deshalb die Atomausstiegsinitiative ab und wird dem Parlament die Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative vorschlagen.

Der Bundesrat teilt mit den Initianten der Atomausstiegsinitiative das Ziel des Ausstiegs aus der Kernenergie. Um in der Schweiz auch in Zukunft über eine sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung zu verfügen, sieht es der Bundesrat aber als unerlässlich, dem Beschluss zum Ausstieg auch eine energiepolitische Strategie mit entsprechenden Massnahmen gegenüberzustellen. Dies erfolgt mit der Energiestrategie 2050. Bis die darin vorgesehenen Massnahmen umgesetzt sind und ihre Wirkung entfalten können braucht es aber Zeit. Diese würde mit dem in der Atomausstiegsinitiative vorgeschlagenen restriktiven Zeitplan zur Abschaltung der bestehenden Kernkraftwerke nicht zur Verfügung stehen.

Initiative zu wenig flexibel

Durch die in der Initiative vorgesehene fixe Laufzeitbeschränkung von 45 Jahren würde der Strom aus den bestehenden Kernkraftwerken früher wegfallen und müsste durch eine zusätzliche Stromproduktion im Inland, Stromimporte oder über zusätzliche Stromsparmassnahmen kompensiert werden. Ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion im Inland würde zusätzliche Fördermassnahmen erfordern mit entsprechend höheren Kosten für die Stromkonsumenten. Bei verstärkten Stromimporten gilt es zu beachten, dass dieser Strom aus Kernkraftwerken oder thermischen Kraftwerken (vor allem Kohle und Gas) stammen kann.

Die bestehende Kernenergiegesetzgebung sieht keine Laufzeitbeschränkungen vor. Die Abschaltung eines Kernkraftwerks kann jedoch vom zuständigen Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI jederzeit verfügt werden, wenn gravierende Sicherheitsmängel vorliegen. Zudem kann das UVEK die Bewilligung entziehen, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Die in der Initiative vorgesehene schematische Laufzeitverkürzung  wäre mit Sicherheitsargumenten nicht begründbar. Entsprechend könnte der Bund für nichtamortisierte Investitionen, die von den Betreibern im Vertrauen auf die heutige gesetzliche Regelung vorgenommen wurden, entschädigungspflichtig werden.

Vorteile der Energiestrategie 2050

Demgegenüber erhalten in der Energiestrategie 2050 die bestehenden Kernkraftwerke keinen fixen Abschalttermin, sondern können solange sie sicher sind weiterbetrieben werden. Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke oder für Änderungen bestehender Kernkraftwerke dürfen allerdings nicht mehr erteilt werden.

Flankiert wird dieser grundsätzliche Entscheid zum Ausstieg aus der Kernenergie von einem Massnahmenpaket, das den Energieverbrauch im Gebäudebereich, bei Elektrogeräten, in der Industrie und in der Mobilität sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Modernisierung und den Ausbau der Stromnetze konsequent vorantreibt.

Am 28. September 2012 hat der Bundesrat das erste Massnahmenpaket für den langfristigen und etappenweisen Umbau des Energiesystems bis 2050 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauerte bis am 31. Januar 2013. Die Stellungnahmen werden derzeit vom Bundesamt für Energie BFE ausgewertet und die Vorlage entsprechend bereinigt. Der Bundesrat wird die Botschaft ans Parlament voraussichtlich im September verabschieden. Gemäss heutigem Beschluss wird der Bundesrat die Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative in der gleichen Botschaft behandeln.


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