Tätigkeitsbericht 2012 der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)

Brugg, 22.04.2013 - Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat ihren Tätigkeitsbericht 2012 veröffentlicht. Neben Themen im Zusammenhang mit der Reaktorkatastrophe von Fukushima befasste sich die Kommission vor allem mit Fragestellungen aus dem Bereich Entsorgung radioaktiver Abfälle.

Die wesentlichen Folgerungen aus ihrem im Frühjahr publizierten Bericht zu Fukushima-Folgemassnahmen in der Schweiz kommunizierte die KNS bereits mit dem Vorjahresbericht. In thematischem Bezug dazu hat sie sich im weiteren Jahresverlauf unter anderem mit der Erdbebengefährdung befasst und zum Bericht der „Interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen" (IDA NOMEX) Stellung genommen.

Im Bereich Entsorgung stand das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager im Vordergrund. Insbesondere äusserte sich die KNS zu sicherheitstechnischen Festlegungen, wie bei der bevorstehenden Einengung von den vorgeschlagenen Standortgebieten auf mindestens je zwei Standorte für ein Lager für hochaktive Abfälle (HAA) und für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) vorzugehen ist.

Weitere Tätigkeiten umfassten unter anderem die Stellungnahme zum Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2011 des ENSI-Rats zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Der Tätigkeitsbericht 2012 der KNS steht im Internet auf www.kns.admin.ch zur Verfügung und ist in gedruckter Form beim Sekretariat der KNS, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg erhältlich (Tel. +41 56 462 86 86, E-Mail: contact@kns.admin.ch).

Die KNS ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission und berät den Bundesrat, das UVEK sowie das ENSI in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlage ist Artikel 71 des Kernenergiegesetzes. Die KNS hat den Auftrag, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Forschung zu verfolgen, grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit zu prüfen, beim Erlass von Vorschriften mitzuwirken und Stellungnahmen zuhanden der Bewilligungsbehörden abzugeben. Gemäss „Sachplan geologische Tiefenlager" nimmt die KNS während der 3 Etappen der Standortsuche jeweils Stellung zu den Gutachten des ENSI. Die KNS hat sieben Mitglieder und verfügt über ein Fachsekretariat.


Adresse für Rückfragen

Dr. Bruno Covelli, Präsident der KNS, Tel. 062 842 15 88
Dr. Johannes Holocher, Leiter KNS-Sekretariat, Tel. 056 462 86 81



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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Bundesamt für Energie
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