Bundesrat will Strategie zum Um- und Ausbau der Stromnetze gesetzlich verankern

Bern, 14.06.2013 - Der Bundesrat will bis Herbst 2014 die gesetzlichen Grundlagen für die künftige Entwicklung der schweizerischen Stromnetze vorlegen. Er hat das UVEK beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Diese soll verbindliche Vorgaben für die Planung und die Prozesse der Netzentwicklung sowie für den Einbezug der Betroffenen definieren und so den zeit- und bedarfsgerechten Umbau und Ausbau der Stromnetze sicherstellen.

Die Netzinfrastruktur verbindet Produktion und Verbrauch und ist damit ein Schlüsselelement der Stromversorgung. Das teilweise über 40 Jahre alte schweizerische Stromnetz ist den künftigen Stromflüssen nicht mehr gewachsen und muss in den nächsten Jahren erneuert, umgebaut und ausgebaut werden. Dabei zu berücksichtigen ist der wachsende Anteil der dezentralen und schwankenden Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien.

Der Bundesrat begegnet den Herausforderungen der Netzentwicklung mit der Strategie Stromnetze. Bereits am 23. Mai 2012 hatte er die Stossrichtung dieser Strategie festgelegt (siehe Medienmitteilung vom 23. Mai 2012) und am 31. Oktober 2012 den ersten Entwurf des Detailkonzepts zur Kenntnis genommen (siehe Medienmitteilung vom 31. Oktober 2012). Dieses wurde in der Zwischenzeit bereinigt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der schriftlichen Konsultation (8. November 2012 bis 28. Februar 2013) sowie aufgrund der Resultate von Studien zum energiewirtschaftlichen Szenariorahmen und zu den Mehrkosten für Verkabelungen auf den Netzebenen 3 und darunter (siehe Beilage). Auf Basis des bereinigten Konzepts (siehe Beilage) hat der Bundesrat das UVEK heute beauftragt, bis Herbst 2014 eine Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Strategie Stromnetze zu erarbeiten.

Verbindliche Leitlinien

Zentrales Element der Strategie sind Leitlinien, die bei der Weiterentwicklung des Schweizer Stromnetzes berücksichtigt werden müssen. Diese Leitlinien beinhalten verbindliche Vorgaben zu den Funktionalitäten der Stromnetze und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Netzinfrastruktur. So erhalten die nationale Netzgesellschaft swissgrid und die Verteilnetzbetreiber unter anderem Vorgaben zur inländischen Versorgung, zur Anbindung an das europäische Verbundnetz und das künftige europäische Supergrid sowie zur überörtlichen räumlichen Koordination. Geregelt werden ausserdem die nationale Bedeutung der Stromnetze, die Interessenauslegung bei Projekten des Übertragungsnetzes, die Anrechenbarkeit von weiteren Kosten bei Netzprojekten, die Erprobung neuer Technologien durch Netzbetreiber (Smart Grid) sowie die Mitwirkung, Information und Kommunikation bei Netzprojekten. Weiter wird festgelegt, dass neue Hochspannungsleitungen der Netzebenen 3, 5 und 7 (< 220kV) grundsätzlich als Erdkabel auszuführen sind, sofern dies technisch möglich ist und die Gesamtkosten gegenüber den Kosten einer Freileitung einen bestimmten Faktor nicht überschreiten.

Netzentwicklungsprozess

Die Strategie Stromnetze gliedert den Netzentwicklungsprozess in verschiedene Teilprozesse unter Einbezug aller betroffenen Akteure. Hauptprozesse sind dabei:

  • Die Erarbeitung eines energiewirtschaftlichen Szenariorahmens, der den Netzbetreibern eine politisch abgestützte Grundlage für ihre Netzplanung gewährleistet. Der Szenariorahmen enthält Annahmen über die energiewirtschaftlichen Entwicklungen, die mindestens 10 Jahre in die Zukunft reichen und konsistent mit der europäischen Entwicklung sind.
  • Die Bedarfsermittlung für die Mehrjahresplanung der Netzebenen 1 bis 3, bei der die Netzbetreiber künftig die verbindlichen Leitlinien für den Aus- und Umbau der Stromnetze berücksichtigen müssen.
  • Die Vorab-Überprüfung des Bedarfs durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom), die den Netzbetreibern eine höhere Investitionssicherheit gewährleistet.
  • Die strategische räumliche Koordination durch den neuen Sachplan Energienetze (SEN), der zu Beginn bei den Stromnetzen und später auf alle leitungsgebundenen Energien (auch Gas und Öl) angewendet werden soll.

Bedarfsgerechte Netzentwicklung dank klarer Rahmenbedingungen

Ziel der Strategie Stromnetze ist die nachhaltige Beschleunigung der bedarfsgerechten Netzentwicklung. Dies wird erreicht durch:

  • eine erhöhte Planungssicherheit durch die verbindlichen Vorgaben der Leitlinien
  • klare Rahmenbedingungen durch den energiewirtschaftlichen Szenariorahmen
  • eine erhöhte Akzeptanz durch die transparente Bedarfsermittlung mit Einbindung aller beteiligten Akteure und der Öffentlichkeit
  • eine erhöhte Investitionssicherheit durch die Vorab-Bestätigung des grundsätzlichen Bedarfs durch die ElCom
  • eine optimierte räumliche Koordination mit frühzeitigem Einbezug der Kantone
  • eine Optimierung der Bewilligungsverfahren


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Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch



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