Geologische Tiefenlager: Bericht zur Sicherheit einer Oberflächenanlage und zum Grundwasserschutz

Bern, 16.09.2013 - Beim Bau und Betrieb einer Oberflächenanlage für geologische Tiefenlager steht der Schutz von Mensch und Umwelt an erster Stelle. Besondere Aufmerksamkeit kommt dabei dem Schutz des Grundwassers zu. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat deshalb die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der die generellen, standortunabhängigen Herausforderungen und Lösungsansätze zur nuklearen Sicherheit, zu Störfällen und zum Schutz des Grundwassers aufzeigen soll. Der von den Bundesbehörden auf Plausibilität geprüfte Bericht wurde heute in Bern an einem vom BFE organisierten Mediengespräch öffentlich vorgestellt.

Seit Januar 2012 diskutieren und bewerten die betroffenen Kantone und Regionen die Vorschläge der Nagra für die Platzierung der Oberflächenanlage für geologische Tiefenlager. Dabei wurden Fragen zum Gefährdungspotenzial einer Oberflächenanlage und zu möglichen Störfällen aufgeworfen. Es wurde auch die Frage gestellt, ob für den Bau und den Betrieb einer Oberflächenanlage eine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung erforderlich ist.

Im November 2012 beauftragte das BFE die Nagra, in einem Bericht darzulegen, wie der Schutz von Mensch und Umwelt bei einer Oberflächenanlage sichergestellt werden kann. Der Bericht soll aufzeigen, welche Funktionen und Abläufe vorgesehen sind, wie die Anlage ausgelegt werden kann und welche Anforderungen bezüglich radiologischer Sicherheit und Umweltschutz, insbesondere  bezüglich Gewässerschutz zu beachten sind. Die Betrachtungen sollen standortunabhängig erfolgen und berücksichtigen, dass in den weiteren Verfahrens- und Bewilligungsschritten der Kenntnisstand und Detailierungsgrad schrittweise erhöht wird. Es handelt sich beim beauftragten Bericht nicht um einen formellen Sicherheitsbericht für eine Oberflächenanlage an einem konkreten Standort.

Der Entwurf des Berichts wurde nach einer Grobprüfung durch das BFE, das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) von April bis Juli 2013 mit Expertinnen und Experten der Kantone (Fachkoordination Standortkantone, Arbeitsgruppe Sicherheit der Kantone, Kantonale Expertengruppe Sicherheit) sowie mit dem Beirat Entsorgung diskutiert. Die Kantone hielten dabei insbesondere fest, dass es aus ihrer Sicht nicht darum gehe, ob eine Oberflächenanlage im Gewässerschutzbereich Au gebaut werden darf, sondern ob sie dort gebaut werden soll. Aufgrund der Diskussionen hat die Nagra ihren Bericht überarbeitet und am 30. August 2013 beim BFE eingereicht. Das ENSI und das BAFU haben dazu schriftliche Stellungnahmen verfasst, die heute ebenfalls publiziert wurden (siehe Anhang). Das BFE erläutert Auftrag, Ziel und Stellenwert des Berichts NTB 13-01 in einem Zusatzbericht (siehe Anhang).

Standortunabhängige Aussagen

Der "Technische Bericht 13-01, Standortunabhängige Betrachtungen zur Sicherheit und zum Schutz des Grundwassers - Grundlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen Bewilligungsfähigkeit einer Oberflächenanlage für ein geologisches Tiefenlager" (Nagra, August 2013) zeigt die grundsätzlichen und standortunabhängigen Anforderungen an die Auslegung der Oberflächenanlage und an die Betriebsabläufe bezüglich Sicherheit und Schutz des Grundwassers auf. Basierend auf den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Anforderungen macht die Nagra qualitative Aussagen zur nuklearen Sicherheit,  zum Strahlenschutz  und zur Sicherheit im Falle von konventionellen Störfällen während des Betriebs sowie zum Schutz des Grundwassers in der Bau- und Betriebsphase.

Die Nagra kommt zum Schluss, dass der sichere Bau und Betrieb der Oberflächenanlage gewährleistet werden kann, wenn ein geeigneter Standort sowie eine geeignete Auslegung der Anlage und der Betriebsabläufe gewählt werden. Eine Oberflächenanlage stelle so auch im Gewässerschutzbereich Au keine besondere Gefährdung für das Grundwasser dar und sei damit grundsätzlich bewilligungsfähig.

Stellungnahmen der Behörden

Das ENSI bewertet das auf modellhaften Vorstudien beruhende Konzept der Anlage, die Abläufe und das Materialinventar als plausibel. Aufgrund des Projektbeschriebs seien keine Gründe erkennbar, welche die nukleare Sicherheit sowie den Schutz von Mensch und Umwelt und damit die Genehmigungsfähigkeit einer Oberflächenanlage im Grundsatz in Frage stellen würden.

Das BAFU ist mit der Schlussfolgerung einverstanden, dass eine Oberflächenanlage auch im Gewässerschutzbereich Au keine besondere Gefährdung für das Grundwasser darstellt. Sowohl das ENSI als auch das BAFU weisen darauf hin, dass eine abschliessende Beurteilung erst in den nachfolgenden Bewilligungsverfahren auf Grundlage der standortspezifischen Detailunterlagen vorgesehen und möglich ist.

Die Stellungnahmen sind kein Vorentscheid für spätere Bewilligungsschritte. Die behördliche Überprüfung der vorgeschlagenen Standorte erfolgt in Etappe 2 unter anderem anhand provisorischer Sicherheitsanalysen und einer sicherheitstechnischen Bewertung des Gesamtsystems Tiefenlager (über- und untertägige Teile sowie Zugangsbauwerke), bevor der Bundesrat über den Abschluss von Etappe 2 entscheidet.

Der Bericht und die behördlichen Stellungnahmen werden den Regionalkonferenzen in den kommenden Tagen im Rahmen von Veranstaltungen vorgestellt.


Adresse für Rückfragen

Philipp Schwander, Kommunikation BFE, 031 322 54 03
Sebastian Hueber, Leiter Kommunikation ENSI, 056 460 86 00
Daniel Hartmann, Leiter Sektion Grundwasserschutz BAFU, 031 322 93 59
Jutta Lang, Mediensprecherin Nagra, 056 437 12 39 / 076 341 37 00



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