Nagra legt weitere Planungsstudien für die Platzierung der Oberflächenanlage für geologische Tiefenlager vor

Bern, 26.09.2013 - Im Rahmen der laufenden Standortsuche für geologische Tiefenlager in der Schweiz muss die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) in den kommenden Monaten konkrete Areale zur Platzierung der Oberflächenanlage für geologische Tiefenlager bezeichnen. Dies geschieht in so genannten Planungsstudien. Die Nagra stützt sich dabei auf die Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen den Regionalkonferenzen, den Behörden und der Nagra und auf die von den Vollversammlungen der Regionalkonferenzen verabschiedeten Stellungnahmen. Nach der Planungsstudie für die Standortregion Wellenberg, die am 5. September 2013 publiziert wurde, liegen nun für zwei weitere Regionen Planungsstudien vor: Im Standortgebiet Jura Ost hat die Nagra das Areal «JO-3+» und im Standortgebiet Jura-Südfuss das Areal «JS-1-SMA» für den Verbleib im weiteren Verfahren bezeichnet (siehe Faktenblatt). Diese Planungsstudien hat die Nagra heute an den Versammlungen der Regionalkonferenzen Jura Ost und Jura-Südfuss vorgestellt und dokumentiert.

In den Planungsstudien begründet die Nagra ihre Wahl und beschreibt eine mögliche Oberflächenanlage auf dem vorgeschlagenen Areal. Die Planungsstudien bilden unter anderem die Grundlage für die Untersuchungen zu den standortspezifischen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf Gesellschaft und Umwelt. Im Vorfeld der heutigen Präsentation wurden die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die Gemeinde-, Regions- und Kantonsvertretungen vom Bundesamt für Energie BFE persönlich orientiert.

Planungsstudien für die weiteren Standortregionen folgen

Sechs Regionen - Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost - stehen als mögliche Standorte für künftige geologische Tiefenlager auf dem Prüfstand. Neben geologischen und technischen Untersuchungen muss die Nagra in diesen Regionen auch mögliche Standortareale für die Oberflächeninfrastruktur der Lager evaluieren und schliesslich - in einer Planungsstudie - bezeichnen. Seit rund eineinhalb Jahren diskutieren die Regionalkonferenzen der betroffenen Regionen die von der Nagra im Januar 2012 vorgeschlagenen 20 Standortareale. Sie werden ihre Stellungnahmen in den nächsten Wochen und Monaten anlässlich der Vollversammlungen der Regionalkonferenzen verabschieden. Diese Versammlungen finden zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt. Da die Nagra die Stellungnahme der jeweiligen Standortregion abwarten muss, um ihre definitive Bezeichnung der Areale darauf abzustützen, liegen auch die Planungsstudien zu unterschiedlichen Zeitpunkten vor. Aus der zeitlichen Reihenfolge der Planungsstudien ergibt sich weder ein Vorentscheid für oder gegen ein Standortareal noch wird dadurch eine Region im weiteren Verfahren bevorzugt oder benachteiligt.

Mit den heutigen Präsentationen liegen nun Planungsstudien für die Standortregionen Wellenberg, Jura Ost und Jura-Südfuss vor. Ausstehend sind die Planungsstudien der drei weiteren Standortregionen Nördlich Lägern, Südranden und Zürich Nordost.

Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung

Das Bundesamt für Energie lädt die Bevölkerung in den Standortregionen Jura Ost und Jura-Südfuss ein, sich an zwei öffentlichen Informationsveranstaltungen über die bezeichneten Oberflächenareale und das weitere Vorgehen bei der Standortsuche zu informieren. Details zu den Veranstaltungen werden rechtzeitig in den Anzeigern der Regionen bekannt gegeben:

Jura Ost: 19. Oktober 2013, «Trotte» Villigen, 10:00 - 14:00 Uhr
Jura-Südfuss: 7. November 2013, Erlimatt-Halle Däniken, 17:30 - 21:30 Uhr

Weiterer Verlauf des Auswahlverfahrens

Zu den in den Planungsstudien bezeichneten Arealen führt die Nagra bautechnische Risikoanalysen durch und erstellt ein Pflichtenheft für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Weiter erfolgen provisorische Sicherheitsanalysen und ein sicherheitstechnischer Vergleich. Diese Untersuchungen bilden die Grundlagen für die Nagra, die im weiteren Verlauf von Etappe 2 mindestens je zwei geologische Standortgebiete pro Abfallkategorie (schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie hochradioaktive Abfälle) inklusive zugehörigem Oberflächenareal bezeichnen muss. Die Vorschläge werden anschliessend behördlich überprüft und es folgt eine öffentliche Anhörung.

Am Ende von Etappe 2 - voraussichtlich 2016 - wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt und muss vom Parlament genehmigt werden. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11
Jura Ost: Ueli Müller, 079 782 77 75
Jura-Südfuss: Peter Hodel, 079 302 92 44



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