Bundesrätin Doris Leuthard traf in Brüssel EU-Energiekommissar Günther Oettinger

Bern, 01.10.2013 - Bundesrätin Doris Leuthard und EU-Energiekommissar Günther Oettinger haben sich heute Nachmittag in Brüssel zu einem Arbeitsgespräch getroffen. Thema waren die laufenden Verhandlungen für ein bilaterales Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU.

In den seit 2007 laufenden Verhandlungen um ein Abkommen für den Zugang der Schweiz zum europäischen Strombinnenmarkt mit seinen Regeln zu Wettbewerb, Umwelt, Markttransparenz sowie institutionellen Aspekten sind in den letzten Monaten auf technischer Stufe weitere Fortschritte erzielt worden. So liegt nun ein Entwurf für ein Abkommen als Verhandlungsgrundlage vor. Bei der Frage der Priorisierung der Langfristverträge an der französisch-schweizerischen Grenze ist eine Kompromisslösung in Sichtweite. Der europäische Strombinnenmarkt soll gemäss EU-Kommission bis Ende 2014 vollständig umgesetzt sein, doch werden aufgrund der sich rasch ändernden Marktverhältnisse bereits weitergehende Überlegungen zum künftigen Markt-Design angestellt. Vor dem Hintergrund dieser dynamischen Entwicklung auf europäischer Ebene diskutierten Bundesrätin Leuthard und EU-Energiekommissar Oettinger auch Fragen zur EU-Erneuerbaren-Richtlinie, zur Marktöffnung sowie zu den institutionellen Dimensionen des Stromabkommens.

Das heutige Gespräch zwischen der Schweizer Energieministerin und Kommissar Oettinger, bei dem auch Regierungsrat Beat Vonlanthen als Vertreter der kantonalen Energiedirektorenkonferenz anwesend war, diente dem Austausch zum aktuellen Stand der Verhandlungen und zu inhaltlichen Vorgaben zuhanden der Verhandlungsdelegationen. Bundesrätin Leuthard und Kommissar Oettinger vereinbarten, ein nächstes Treffen Anfang 2014 durchzuführen. Bis dahin sollen die stromtechnischen Fragen weitgehend bereinigt sein. Ausserdem sollen bei den institutionellen Aspekten des Stromabkommens unter Berücksichtigung der dann voraussichtlich vorliegenden Verhandlungsmandate zu den allgemeinen institutionellen Fragen im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU Fortschritte erzielt werden.

Das Zustandekommen eines bilateralen Stromabkommens liegt im Interesse beider Parteien. Für die EU entsteht so ein durchgehender, einheitlich regulierter Energiebinnenmarkt unter Einbezug der Schweiz und ihrer traditionellen Drehscheibenfunktion als Stromtransitland mit ihren Pumpspeicherkraftwerken. Für die Schweiz ergeben sich aus dem Abkommen positive Auswirkungen punkto Marktzutritt, Versorgungssicherheit und Verbraucherpreise sowie für die Rechts- und Planungssicherheit der Schweizer Marktteilnehmer.


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