energieEtikette für Haushaltgeräte: Bundesamt für Energie verteilt erstmals Bussen

Bern, 28.09.2005 - Seit dem 1. Januar 2002 sind Hersteller und Handel gesetzlich verpflichtet, den Stromverbrauch von Haushalt-Elektrogeräten in der Schweiz mit der energieEtikette zu deklarieren. Die korrekte Umsetzung wird vom Bundesamt für Energie (BFE) mittels regelmässiger Kontrollen überwacht. Nach einer einjährigen Übergangsphase und einer Schonfrist, in welcher lediglich Verwarnungen ausgesprochen wurden, macht das BFE nun Ernst: erstmals ahndet es jetzt Verstösse gegen die Deklarationspflicht mit Bussen von bis zu 5'000 Franken.

Die Schweiz verfolgt mit seinem Programm EnergieSchweiz ein klares Ziel: zwischen 2000 und 2010 soll der Elektrizitätsverbrauch um maximal 5% zunehmen. Ein zentrales Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die energieEtikette. Diese Warendeklaration wurde in der Schweiz am 1. Januar 2002 eingeführt. Sie teilt die Geräte in Energieeffizienzklassen von A bis G ein und gilt für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Wasch-Trockenautomaten, Geschirrspüler, Lampen und Backöfen. Nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist sind Hersteller und Handel seit 1. Januar 2003 definitiv verpflichtet, die Deklaration korrekt vorzunehmen und alle Geräte mit einer energieEtikette zu versehen.

Kontrolliert wird die korrekte Umsetzung der Deklaration durch das Bundesamt für Energie. Regelmässig werden zu diesem Zweck Ausstellungsgeräte, die Informationen in Werbung und Katalogen sowie die technischen Dokumentationen der Geräte überprüft. Zudem werden auf der Basis von Stichproben auch einzelne Geräte nachgemessen, um festzustellen ob die Effizienzklasse richtig deklariert ist.

Nach Ablauf einer einjährigen Übergangsphase hat das BFE ab dem 01.01.2003 erste schriftliche Verwarnungen ausgesprochen, die in vielen Fällen Wirkung gezeigt haben. Trotzdem sind nun weitergehende Sanktionen nötig geworden. Gründe dafür sind einerseits das Nichteinreichen von eingeforderten technischen Dokumenten und andererseits Falschdeklarationen, die durch die Stichprobenmessungen nachgewiesen werden konnten. Das BFE verteilt nun konsequenterweise erste Bussen von bis zu 5'000 Franken. Die Bussen können, insbesondere im Wiederholungsfall, eine Höhe von bis zu 40'000 Franken erreichen.



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