Schwarze Kassen: Abschluss der Schweizer Siemens-Verfahren

Bern, 12.11.2013 - Die Bundesanwaltschaft (BA) schliesst den Fall Siemens in der Sparte Telekommunikation ab. Im Zentrum dieses Verfahrenskomplexes stand das Einrichten und der Betrieb von „schwarzen Kassen" auf Banken in der Schweiz. Die Untersuchungen gegen ehemalige Mitarbeiter von Siemens und in der Schweiz tätige Treuhänder wurden nach Leistung von Wiedergutmachungen an gemeinnützige Institutionen eingestellt oder mittels Strafbefehl beendet. Gleichzeitig wurden deliktische Vermögenswerte in der Höhe von 60 Millionen Schweizer Franken eingezogen.

Der Verfahrenskomplex Siemens umfasste mehrere Einzelverfahren. Gemeinsamer Nenner war der Verdacht auf Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB) im Zusammenhang mit einem System von „schwarzen Kassen", die über verschiedene zwischengeschaltete Gesellschaften bzw. Kontenstrukturen mit Geldern der Siemens AG Deutschland gespeist wurden. Ein zusätzlicher Aspekt der schweizerischen Untersuchung war die unrechtmässige Verwendung dieser Gelder für die Akquisition und Markterschliessung von Siemens im Telekommunikationsbereich.

Die Strafuntersuchung der BA wurde im August 2005 aufgrund einer Anzeige der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) eröffnet, zunächst gegen den griechischen Staatsbürger P.M., ein hochrangiges Mitglied der Telekommunikationssparte von Siemens-Hellas. Im Laufe der Zeit wurde die Untersuchung auf weitere Personen ausgedehnt; insbesondere im Mai 2006 gegen R.S., einen unterdessen in Deutschland verurteilten Ex-Siemens Manager.

Bereits in einem frühen Verfahrensstadium entwickelte sich eine intensive Kooperation mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden, namentlich dem Fürstentum Liechtenstein und Deutschland. So wurden bereits Mitte Oktober 2006 die ersten Ermittlungserkenntnisse aus der schweizerischen Strafuntersuchung, welche eng mit der Bundeskriminalpolizei geführt wurde, den deutschen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt (Unaufgeforderte Übermittlung von Beweismitteln und Informationen gemäss Art. 67a des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen; IRSG). Ebenfalls beteiligt und in die Untersuchung involviert waren das amerikanische Justizdepartement (United States Department of Justice, DOJ) und die US-Börsenaufsichtsbehörde (United States Securities and Exchange Commission, SEC).

Während in Deutschland die Ausschleusung von Konzern-Geldern in „schwarze Kassen" zu Verurteilungen führte (Urteil des Landgerichts München vom 28. Juli 2008), wurden die schweizerischen Strafuntersuchungen je unterschiedlich zum Abschluss gebracht. Sie wurden grösstenteils in Anwendung von Art. 53 StGB (Wiedergutmachung) oder unter Berücksichtigung der in Deutschland im Hauptverfahren erfolgten Verurteilungen eingestellt bzw. mittels Strafbefehl erledigt.

Verfahrenserledigungen im Einzelnen:

  • Verurteilung eines Schweizer Treuhänders mittels Strafbefehl wegen qualifizierter Geldwäscherei und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 212‘400 Schweizer Franken sowie Einziehung der deliktischen Gelder.
  • 5 Verfahren - unter anderem gegen den Griechen P.M. - wurden gestützt auf Art. 53 StGB nach Ausrichtung einer Wiedergutmachung eingestellt unter gleichzeitiger Einziehung der deliktischen Gelder.
  • 1 Einstellung gegen Ex-Siemens-Manager R.S. unter Berücksichtigung der in Deutschland erfolgten Sanktionierung, jedoch Einziehung der deliktischen Gelder.
  • 1 selbständige Einziehungen von beschlagnahmten Vermögenswerten („Restanz" in einer „schwarzen Kasse").
  • 1 Einstellung in Bezug auf eine Gesellschaft infolge Prozesshindernisses (Liquidation bzw. Löschung der Gesellschaft im Handelsregister) unter Einziehung des Liquidationserlöses.

Rund 630‘000 Euro wurden als Wiedergutmachung im Sinne von Art. 53 StGB an die gemeinnützigen Einrichtungen Transparency International Schweiz, die Genfer Stiftung „La maison de Tara" und den SOS-Kinderdorf e.V. in München überwiesen.

Ausserdem verfügte die BA die Einziehung der in schwarzen Kassen liegenden Vermögenswerte. Es wurden 60 Millionen Schweizer Franken eingezogen.

 

 


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