Die Stiftung Klimarappen erfüllt Ziele zur Verminderung der CO2-Emissionen

Bern, 18.11.2013 - Die Stiftung Klimarappen hat die Vereinbarung mit dem Bund zur Verminderung des CO2-Aussstosses im In- und Ausland erfüllt. Dies hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 18. November 2013 bestätigt. Mit einer Reduktion von 17 Millionen Tonnen CO2 leistete die Stiftung für den Zeitraum 2008 bis 2012 einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele, welche sich die Schweiz mit dem Beitritt zum Kyoto-Protokoll gesetzt hat.

Die Schweiz hat sich im Rahmen der ersten Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 8 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

Das im Jahr 2000 in Kraft getretene CO2-Gesetz bildete das Kernstück der Schweizer Klimapolitik im Zeitraum 2008-2012. Es räumte den freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft einen hohen Stellenwert ein. Als Alternative zur Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe wurde im Jahr 2005 die Stiftung Klimarappen als freiwillige Massnahme der Wirtschaft gegründet. Zwischen Oktober 2005 und August 2012 erhob sie beim Import fossiler Treibstoffe einen Aufschlag von 1,5 Rappen pro Liter. Mit den Einnahmen finanzierte sie Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im In- und Ausland.

2005 unterzeichneten das UVEK und die Stiftung Klimarappen eine Vereinbarung, die 2009 sowie 2012 erweitert wurde. Die Stiftung hat sich damit gegenüber dem Bund verpflichtet, im Zeitraum 2008 bis 2012 Emissionsreduktionen im Umfang von insgesamt 17 Mio. Tonnen CO2eq zu erbringen. Davon müssen mindestens 2 Mio. Tonnen aus inländischen Projekten zur Reduktion der Treibhausgasemissionen stammen.

Ziele erreicht

Die Stiftung Klimarappen hat in einem Bericht an das UVEK ihre Tätigkeit seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit bilanziert. Sie weist für den Zeitraum 2008 bis 2012 anrechenbare inländische Emissionsreduktionen im Umfang von 2,7 Millionen Tonnen CO2 aus (entspricht 0.5 Mio. t CO2 pro Jahr). Hinzu kommen anrechenbare ausländische Reduktionsleistungen in der Grössenordnung von 16 Millionen Tonnen CO2eq. Damit werden die mit dem UVEK vereinbarten Emissionsreduktionen von insgesamt 17 Millionen Tonnen deutlich übertroffen.

Aufgrund der Überprüfung der ausgewiesenen Reduktionsleistungen im In- und Ausland durch die Experten der Bundesämter für Umwelt (BAFU) und Energie (BFE) hat das UVEK am 18. November 2013 die Erfüllung der zwischen der Stiftung Klimarappen und dem Bund eingegangenen Verpflichtungen von 2005, 2009 sowie 2012 bestätigt. Die Stiftung leistet damit für den Zeitraum 2008 bis 2012 einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Reduktionsziele, welche sich die Schweiz mit dem Beitritt zum Kyoto-Protokoll gesetzt hat.

Die Schweiz wird dieses Ziel voraussichtlich - insbesondere unter Berücksichtigung der durch die Stiftung Klimarappen im Ausland erbrachten Reduktionsleistungen  einhalten können. Die definitive Abrechnung erfolgt im Frühling 2014.  

100 Millionen Franken für Projekte nach 2013

Weil die Stiftung ihre Vereinbarungen mit dem Bund übererfüllt hat, verbleibt ihr ein Vermögen. Dieses umfasst in- und ausländische Reduktionsleistungen der ersten Kyoto-Verpflichtungsperiode sowie finanzielle Mittel. Am 9. Oktober 2013 wurde eine Vereinbarung zwischen dem UVEK und der Stiftung unterzeichnet, welche die Verwendung dieses Vermögens regelt. Demnach werden die im Stiftungsvermögen befindlichen ausländischen Reduktionsleistungen bis April 2014 an den Bund übertragen. Die inländischen Reduktionsleistungen werden für rund 50 Millionen Franken an die neue Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK) verkauft (siehe Kasten 2).

Den Erlös dieses Verkaufs sowie das verbleibende Stiftungsvermögen (50 Millionen Franken) verwendet die Stiftung Klimarappen für weitere Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen im Ausland. So beabsichtigt sie, in die Entwicklung eigener Pilotprojekte und in ergänzende Initiativen auf internationaler Ebene zu investieren. Dies im Einklang mit der Schweizer Position im Verhandlungsprozess zur Weiterentwicklung des internationalen Klimaregimes. Gemäss Vereinbarung gibt die Stiftung diese ausländischen Reduktionsleistungen, welche die Qualitätsanforderungen gemäss der geltenden CO2-Verordnung erfüllen müssen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen für den Zeitraum 2013 bis 2020 ab. Anlässlich der Klimakonferenz in Doha 2012 hat die Schweiz ein Reduktionsziel von minus 20 Prozent im Vergleich zu 1990 angekündigt. Das Parlament muss das neue Engagement im Rahmen des Kyoto-Protokolls noch ratifizieren.


KASTEN 1 Der Klimarappen

Als Alternative zur Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe sah das im Jahr 2000 in Kraft getretene, damals geltende CO2-Gesetz privatwirtschaftliche Massnahmen vor. Die Stiftung Klimarappen wurde 2005 als freiwillige Massnahme der Wirtschaft gegründet. Zwischen 1. Oktober 2005 und 31. August 2012 erhob sie beim Import fossiler Treibstoffe einen Aufschlag von 1,5 Rappen pro Liter. Mit den Einnahmen finanzierte sie Massnahmen zur CO2-Reduktion im In- und Ausland. Im Inland finanzierte die Stiftung Klimarappen beispielsweise ein Programm zur CO2-Reduktion in Gebäuden. Sie finanzierte aber auch Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich der Brenn- und Treibstoffe sowie vielfältige Reduktionsmassnahmen in der Industrie. Im Ausland investierte die Stiftung Klimarappen einerseits direkt in Projekte und beteiligte sich andererseits an bestehenden Fonds oder kaufte direkt Emissionsminderungszertifikate über Dritte dazu (hauptsächlich in den Bereichen erneuerbare Stromproduktion und Deponiegasfassungen).


KASTEN 2 Die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK)

Die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK ist die branchenweite CO2-Kompensationsgemeinschaft nach Artikel 27 des geltenden CO2-Gesetzes. Sie erfüllt anstelle der Mineralölgesellschaften, welche fossile Treibstoffe in Verkehr bringen, deren gesetzliche Kompensationspflicht für die Periode 2013-2020. Die neue Stiftung finanziert sich über eine Abgabe auf alle Benzin- und Dieselölimporte in der Höhe von durchschnittlich aktuell 1,5 Rappen pro Liter (das gesetzliche Maximum ist ein Kompensationsaufschlag in der Höhe von 5 Rappen pro Liter Treibstoff). Diese finanziellen Mittel werden im Inland eingesetzt für die Finanzierung, für die Unterstützung sowie für die Planung und Umsetzung von Kompensationsmassnahmen, die gemäss den Vorschriften des CO2-Gesetzes anrechenbar sind.

Mit der Revision des CO2-Gesetzes , das seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist, wird das Konzept des Klimarappens auf Gesetzesstufe verankert: die Importeure fossiler Treibstoffe sind im Zeitraum 2013 bis 2020 dazu verpflichtet, einen Teil der durch fossile Treibstoffe verursachten CO2-Emissionen zu kompensieren. Die Importeure fossiler Treibstoffe dürfen sich zu Kompensationsgemeinschaften zusammenschliessen, um ihrer Pflicht gemeinsam nachzukommen.


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Kommunikation UVEK, Tel. +41 58 462 55 11



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Generalsekretariat UVEK
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Bundesamt für Energie
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