Platzierung der Oberflächenanlage für geologische Tiefenlager: Weitere Planungsstudie der Nagra

Bern, 04.12.2013 - Im Rahmen der laufenden Standortsuche für geologische Tiefenlager in der Schweiz muss die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) in den kommenden Monaten konkrete Areale zur Platzierung der Oberflächenanlage für geologische Tiefenlager bezeichnen. Dies geschieht in so genannten Planungsstudien. Die Nagra stützt sich dabei auf die Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen den Regionalkonferenzen, den Behörden und der Nagra und auf die von den Vollversammlungen der Regionalkonferenzen verabschiedeten Stellungnahmen. Nach den Planungsstudien für die Standortregionen Wellenberg, Jura Ost und Jura-Südfuss, die im September 2013 publiziert wurden, liegt nun für eine weitere Region die Planungsstudie vor: Im Standortgebiet Südranden hat die Nagra das Areal «SR-4» für den Verbleib im weiteren Verfahren bezeichnet (siehe Faktenblatt). Diese Planungsstudie hat die Nagra heute an der Versammlung der Regionalkonferenz Südranden vorgestellt und dokumentiert.

In den Planungsstudien begründet die Nagra ihre Wahl und beschreibt eine mögliche Oberflächenanlage auf dem vorgeschlagenen Areal. Die Planungsstudien bilden unter anderem die Grundlage für die Untersuchungen zu den standortspezifischen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf Gesellschaft und Umwelt.

Planungsstudien für die weiteren Standortregionen folgen

Sechs Regionen - Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost - stehen als mögliche Standorte für künftige geologische Tiefenlager auf dem Prüfstand. Neben geologischen und technischen Untersuchungen muss die Nagra in diesen Regionen auch mögliche Standortareale für die Oberflächeninfrastruktur der Lager evaluieren und schliesslich - in einer Planungsstudie - bezeichnen. Seit rund eineinhalb Jahren diskutieren die Regionalkonferenzen der betroffenen Regionen die von der Nagra im Januar 2012 vorgeschlagenen 20 Standortareale. Vier Regionen haben ihre Stellungnahmen zu den Oberflächenstandorten verabschiedet, zwei werden dies in den nächsten Wochen und Monaten anlässlich der Vollversammlungen der Regionalkonferenzen tun. Diese Versammlungen finden zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt. Da die Nagra die Stellungnahme der jeweiligen Standortregion abwarten muss, um ihre definitive Bezeichnung der Areale darauf abzustützen, liegen auch die Planungsstudien zu unterschiedlichen Zeitpunkten vor. Aus der zeitlichen Reihenfolge der Planungsstudien ergibt sich weder ein Vorentscheid für oder gegen ein Standortareal noch wird dadurch eine Region im weiteren Verfahren bevorzugt oder benachteiligt.

Mit der heutigen Präsentation liegen nun Planungsstudien für die Standortregionen Wellenberg, Jura Ost, Jura-Südfuss und Südranden vor. Ausstehend sind die Planungsstudien der zwei weiteren Standortregionen Nördlich Lägern und Zürich Nordost.

Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung

Das Bundesamt für Energie lädt die Bevölkerung in der Standortregion Südranden ein, sich an einer öffentlichen Informationsveranstaltung über das bezeichnete Oberflächenareal und das weitere Vorgehen bei der Standortsuche zu informieren. Teil der Veranstaltung ist eine Standortbesichtigung des Areals. Damit diese nicht durch Schneefall erschwert wird, findet die Veranstaltung in Absprache mit der Regionalkonferenz im Frühling 2014 statt:

10. Mai 2014, «SIG-Hus», Neuhausen am Rheinfall, 10:00 - 14:00 Uhr

Details zur Veranstaltung werden rechtzeitig in den Anzeigern der Region bekannt gegeben.

Weiterer Verlauf des Auswahlverfahrens

Zu den in den Planungsstudien bezeichneten Arealen führt die Nagra bautechnische Risikoanalysen durch und erstellt ein Pflichtenheft für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Weiter erfolgen provisorische Sicherheitsanalysen und ein sicherheitstechnischer Vergleich. Diese Untersuchungen bilden die Grundlagen für die Nagra, die im weiteren Verlauf von Etappe 2 mindestens je zwei geologische Standortgebiete pro Abfallkategorie (schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie hochradioaktive Abfälle) inklusive zugehörigem Oberflächenareal bezeichnen muss. Die Vorschläge werden anschliessend behördlich überprüft und es folgt eine öffentliche Anhörung.

Am Ende von Etappe 2 - voraussichtlich 2016 - wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt und muss vom Parlament genehmigt werden. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11
Dr. Stephan Rawyler, Präsident Regionalkonferenz Südranden, 052 674 22 18



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Bundesamt für Energie
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