Bundesrat genehmigt Statutenänderungen der Swissgrid

Bern, 13.12.2013 - Der Bundesrat hat die Statutenänderungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid genehmigt. Die Änderungen beinhalten eine Bewertungsanpassung der per 3. Januar 2013 eingebrachten Sacheinlagen sowie die Überführung von vereinzelten weiteren Anlagen per 3. Januar 2014.

Die Statutenänderungen, die am 5. Dezember 2013 von der Swissgrid Generalversammlung und vom Swissgrid Verwaltungsrat beschlossen wurden, bezwecken in einem ersten Schritt eine Erhöhung des Aktienkapitals aufgrund von Bewertungsanpassungen und als Konsequenz daraus eine Reduktion des bedingten Kapitals. In einem zweiten Schritt wird aufgrund der Überführung weiterer Anlagen des Übertragungsnetzes an die Swissgrid AG eine ordentliche Kapitalerhöhung durchgeführt. Die Sacheinlagen der Sacheinlegerinnen 2013 werden im Umfang von 30% ihres Werts mit neuen Aktien der Swissgrid AG und im Umfang von 70% ihres Werts mit einer Darlehensforderung gegenüber der Swissgrid AG entschädigt, wobei die Darlehensforderung zur Hälfte als Pflichtwandeldarlehen ausgestaltet ist. Mit diesem zweiten Schritt wird gleichzeitig das bedingte Kapital wieder erhöht.

Änderungen der Statuten von Swissgrid müssen gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) vom Bundesrat genehmigt werden.


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