Verhandlungsmandat für Abkommen Schweiz-EU im Strombereich

Bern, 17.05.2006 - Der Bundesrat hat heute das Verhandlungsmandat für den Abschluss eines bilateralen Abkommens im Strombereich mit der Europäischen Union verabschiedet. In diesem Abkommen sollen gemeinsame Grundsätze und Regeln für den grenzüberschreitenden Stromhandel vereinbart werden. Damit soll insbesondere auch die Versorgungssicherheit im weitgehend liberalisierten europäischen Strommarkt gewährleistet werden. Die Verhandlungen werden voraussichtlich noch dieses Jahr aufgenommen.

Der grenzüberschreitende Handel mit Elektrizität spielt für die Schweiz aus wirtschaftlichen und versorgungstechnischen Gründen eine wichtige Rolle. Die Schweiz importiert und exportiert Strom in der Grössenordnung des Landesverbrauchs. Diese wichtige Drehscheibenfunktion im internationalen Stromhandel soll mittel- und langfristig abgesichert werden. Im EU-Raum gilt seit 2004 der diskriminierungsfreie Netzzugang für Nicht-Haushalts-Kunden. Zudem hat die EU die Regeln für den grenzüberschreitenden Stromhandel harmonisiert, um die nationalen Märkte zusammenzuführen. Damit das europäische Strommarktregulierungssystem reibungslos funktionieren kann, will die EU auch benachbarte Drittstaaten darin einbeziehen. Ein bilaterales Abkommen im Strombereich liegt demnach sowohl im Interesse der Schweiz als auch der EU.

Das Abkommen soll die Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch die Vereinbarung von Grundsätzen und Regeln im liberalisierten Umfeld bezwecken. Es soll den Stromtransit, den grenzüberschreitenden Marktzugang sowie den Handel mit Strom aus erneuerbaren Energien (Anerkennung der Zertifikate für grünen Strom) umfassen. Zentrale Elemente für die Schweiz sind Bestimmungen für die Nutzung des Übertragungsnetzes. So sind insbesondere auch die Verfahren zur Handhabung von Engpässen sowie die Transitkostenentschädigung Teil der Verhandlungen, die voraussichtlich noch in diesem Jahr aufgenommen werden können.

Die Umsetzung des Abkommens in der Schweiz sollte auf Basis des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) erfolgen, welches sich zurzeit in der vorberatenden Kommission des Zweitrates befindet.


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