Bundesrat verlängert die Vermögenssperren gegen mehrere Personen aus Tunesien und Ägypten

Bern, 18.12.2013 - Der Bundesrat beschloss an seiner heutigen Sitzung, die Sperre sämtlicher in der Schweiz gelegenen Vermögenswerte der gestürzten Präsidenten Ben Ali (Tunesien) und Mubarak (Ägypten) sowie von politisch exponierten Personen aus deren Umfeld um drei Jahre zu verlängern. Die Verlängerung bezweckt, den strafrechtlichen Ermittlungen in Tunesien und Ägypten zur Herkunft der Gelder mehr Zeit einzuräumen. Der Bundesrat trägt damit der politischen Umbruchsituation in beiden Ländern Rechnung.

Anfang 2011 ordnete der Bundesrat die vorsorgliche Sperre sämtlicher in der Schweiz gelegenen Vermögenswerte der gestürzten Präsidenten Ben Ali (Tunesien) und Mubarak (Ägypten) sowie von politisch exponierten Personen aus deren Umfeld an. Die Sperre ist auf drei Jahre befristet. Ziel der Sperre ist, die Rechtshilfezusammenarbeit in Strafsachen mit den betroffenen Staaten zu erleichtern und so die Voraussetzungen für eine richterliche Überprüfung der Herkunft verdächtiger Gelder zu schaffen. Die Sperren stellen sicher, dass möglicherweise unrechtmässig erworbene Vermögenswerte nicht auf anderen Finanzplätzen versteckt und so der gerichtlichen Klärung entzogen werden. Im Falle Tunesiens sind rund 60 Mio., im Falle Ägyptens rund 700 Mio. CHF gesperrt. Diese Beträge umfassen die Sperrungen auf der Basis der Sperrverordnungen des Bundesrates sowie jene im Rahmen der Rechtshilfe und der Strafverfahren.

In den vergangenen drei Jahren bauten die zuständigen Behörden in der Schweiz eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden in Tunesien und Ägypten auf. Dadurch gelang es, wichtige Fortschritte im Hinblick auf die Klärung der Herkunft der in der Schweiz gesperrten Vermögen zu erzielen. Weder im Fall Tunesiens noch zu Ägypten sind die Ermittlungen jedoch heute bereits so weit fortgeschritten, dass die vorsorglichen Vermögenssperren ihren Zweck erfüllt hätten. Deshalb beschloss der Bundesrat, die Sperren um weitere drei Jahre zu verlängern. Dadurch soll den Ermittlungen in Tunesien und Ägypten mehr Zeit eingeräumt und der politischen Umbruchsituation in beiden Ländern Rechnung getragen werden.

 


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