Anhörung zur Revision der Liquiditätsverordnung

(Letzte Änderung 17.01.2014)

Bern, 17.01.2014 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat heute die Anhörung zur Revision der Liquiditätsverordnung (LiqV) eröffnet. Die quantitativen Standards zur Liquiditätsausstattung nach Basel III, die im Januar des letzten Jahres definitiv festgelegt wurden, sollen mit der Verordnung ins Schweizer Recht überführt werden. Die Anhörung dauert bis zum 28. März 2014.

Banken müssen jederzeit über genügend Liquidität verfügen, um ihren Zahlungsverpflich-tungen auch in schweren Liquiditätskrisen nachkommen zu können. Um dies zu gewährleisten, stellt die seit dem 1. Januar 2013 geltende LiqV Anforderungen für das Liquiditätsmanagement und die Berechnung der Liquidität. Damit wurden die Schweizer Vorschriften zur Liquiditätshaltung an die internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basler Ausschuss) angepasst. Für die quantitativen Liquiditäts-anforderungen mussten übergangsweise die Bestimmungen aus der Bankenverordnung in die LiqV übernommen werden, da die Standards nach Basel III noch überarbeitet wurden.

Im Januar 2013 veröffentlichte der Basler Ausschuss die definitiven Vorgaben zur Quote für kurzfristige Liquidität (Liquidity Coverage Ratio, LCR). Diese bestimmt die Liquidität, welche die Banken im Hinblick auf kurzfristig eintretende Liquiditätsverschlechterungen halten müssen. Diese Liquidität darf nur aus hochwertigen Vermögenswerten bestehen (sog. High Quality Liquid Assets, HQLA), die auch im Fall eines Liquiditätsstresses in kürzester Zeit und ohne wesentliche Werteinbusse flüssig gemacht werden können.

Die Bestimmungen zur LCR sollen ab 2015 für alle Schweizer Banken gelten. Entsprechend dem Fahrplan des Basler Ausschusses müssen die Anforderungen an die LCR jedoch nicht bereits am 1. Januar 2015 zu 100 Prozent erfüllt werden. Geplant ist, mit einem Erfüllungsgrad von 60 Prozent zu beginnen, und diesen bis anfangs 2019 stufenweise auf 100 Prozent zu erhöhen. Systemrelevante Banken müssen die LCR bereits per 1. Januar 2015 zu 100 Prozent erfüllen.

Die ebenfalls zu den Mindeststandards von Basel III gehörende Net Stable Funding Ratio (NSFR) wird vom Basler Ausschuss voraussichtlich noch bis Mitte 2016 überarbeitet und soll anschliessend gleicherweise in das Schweizer Recht übernommen werden.


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