Grüne Wirtschaft: Bundesrat verabschiedet Revision des Umweltschutzgesetzes

Bern, 12.02.2014 - Die Schweiz beansprucht die natürlichen Lebensgrundlagen zu stark. Dies äussert sich im Klimawandel sowie im Verlust an Biodiversität und Boden. Der Bundesrat will deshalb das Umweltschutzgesetz (USG) so ergänzen, dass in Zukunft die natürlichen Ressourcen effizienter genutzt werden. Er hat am 12. Februar 2014 eine entsprechende Botschaft zur Revision des USG an das Parlament verabschiedet. Diese Revision bildet den indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)».

Natürliche Ressourcen sind eine zentrale Grundlage für die Wohlfahrt unserer Gesellschaft: Wenn Ressourcen wie Wasser, Boden, saubere Luft, Biodiversität oder Bodenschätze wie Energierohstoffe und Metalle nicht mehr in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen, sind das Wirtschaftssystem und die Lebensqualität der Bevölkerung gefährdet.

Der Bundesrat will die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und dafür die Ressourcen schonen und effizienter nutzen sowie die Umweltbelastung senken. Deshalb schlägt er eine Ergänzung des Umweltschutzgesetzes (USG) vor. Mit dieser Revision will er insbesondere Ziele verankern, den Konsum ökologischer gestalten (z.B. mit Vereinbarungen), wertvolle Materialien und Stoffe zurückgewinnen (z.B. Kunststoffe, Phosphor) und Informationen zur Ressourcenschonung und -effizienz bereitstellen.

Der Bundesrat sieht vor, das Parlament regelmässig über die Fortschritte zu informieren und ihm konkrete Ressourcenziele vorzuschlagen. Diese präzisieren die allgemeinen Ziele der Ressourcenschonung und der Ressourceneffizienz. Auf diese Weise kann die Schweiz die langfristig angelegte Aufgabe des Umbaus der heutigen Wirtschaft hin zu einer Grünen Wirtschaft angehen. Mit der Revision wird das USG in den Bereichen Ziel und Berichterstattung, Abfälle und Rohstoffe, Konsum und Produktion sowie übergreifende Instrumente angepasst (siehe Faktenblatt).

Die Revision des Umweltschutzgesetzes ist der indirekte Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» vom 6. September 2012. Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung der Initiative zwar grundsätzlich einverstanden, er lehnt sie aber dennoch ab (siehe Kasten), weil er die Auffassung vertritt, dass es sinnvoller sei, schrittweise vorzugehen. Dies ermögliche der Schweiz einen flexiblen Umbau der Wirtschaft.

Mehrheitliche Zustimmung in der Vernehmlassung

In der Vernehmlassung wurde die Vorlage breit kommentiert. Von den 148 Teilnehmern äusserten sich 108 insgesamt zustimmend. Dazu gehören ausser einem alle Kantone und die BPUK, fünf Parteien (CVP, SP, GLP, GPS, EVP), zwei Verbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SGemV, SSV), zehn Wirtschaftsorganisationen, alle 8 teilnehmenden Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, drei Konsumentenorganisationen, 20 Verbände der Abfallwirtschaft, vier Vertreter des Detailhandels (IG DHS, Coop, Migros, SWISSCOFEL), drei Vertreter der Waldwirtschaft und 24 Weitere. Eine grosse Mehrheit der Befürwortenden fordern mehr und griffigere Bestimmungen, andere fordern den Verzicht auf einzelne Massnahmen oder deren Abschwächung.

38 Teilnehmer lehnen die Vernehmlassungsvorlage ab, nämlich ein Kanton (AR), drei Parteien (SVP, FDP, BDP), ein Verband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB), 13 Wirtschaftsorganisationen (u.a. economiesuisse, Gewerbeverband), eine Konsumentenorganisation, fünf Verbände der Abfallwirtschaft, vier Vertreter des Detailhandels (SRF, GastroSuisse, SBC, Jardin Suisse) und zehn Weitere (u.a. Centre Patronal und Erdölvereinigung). Begründet wird die Ablehnung insbesondere mit dem Argument, das heutige USG sei ausreichend für weitere Massnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz. Zudem würde die Vorlage unverhältnismässige Staatseingriffe ermöglichen, dabei aber die durch die «Kann»-Formulierungen entstehenden Folgekosten für die Wirtschaft weitgehend offen lassen.

Die eidgenössische Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»

Die eidgenössische Volksinitiative ««Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» will mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft schaffen, geschlossene Stoffkreisläufe fördern und dafür sorgen, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten das Potenzial der natürlichen Ressourcen nicht beeinträchtigen. Die Initiative fordert in der Übergangsbestimmung als langfristiges Ziel für 2050 einen «ökologischen Fussabdruck» der Schweiz, der auf die Weltbevölkerung hochgerechnet eine Erde nicht überschreitet.

Das Anliegen einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft der Volksinitiative ist wichtig. Die heutige Wirtschaftsweise in der Schweiz und anderen Ländern führt zu einer Übernutzung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Rohstoffe usw. Sie sind daher schonender und effizienter zu nutzen. Ein solcher Ansatz ist im Interesse der Schweizer Wirtschaft, weil damit ihre Leistungsfähigkeit langfristig erhalten bleibt.

Mit dem Vorschlag zur Revision des Umweltschutzgesetzes nimmt der Bundesrat das Anliegen der eidgenössischen Volksinitiative auf. Er empfiehlt der Bundesversammlung die Volksinitiative zur Ablehnung, da er insbesondere das Ziel «Fussabdruck eine Erde bis 2050» für nicht umsetzbar hält.


Adresse für Rückfragen

Thomas Stadler, Chef Abteilung Ökonomie und Umweltbeobachtung, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 31 322 93 30
Michel Monteil, Chef Abteilung Abfall und Rohstoffe, BAFU, Tel. +41 31 325 91 59



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