Neuanlauf für eine Revision des Unfallversicherungsgesetzes

Bern, 13.02.2014 - Ein neuer Anlauf zur Teilrevision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) ist lanciert. Das zuständige Departement des Innern hat die zentralen Punkte der Revision mit den betroffenen Kreisen diskutiert und wird dem Bundesrat im Verlauf der nächsten Monate einen Vorschlag unterbreiten.

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), das am 1. Januar 1984 in Kraft getreten ist, funktioniert gut, und die Finanzierung der Leistungen ist gewährleistet. Dennoch braucht es einige Anpassungen. Das Parlament hat das erste Reformprojekt des Bundesrates im Frühling 2011 zurückgewiesen mit dem Auftrag, den Umfang der Revision noch einmal zu überprüfen und die Vorlage auf das Wesentliche zu beschränken.

Das EDI überarbeitet nun die Vorlage mit der Unterstützung der Sozialpartner und der Versicherer. Sie haben sich auf Vorschläge geeinigt, die dem vom Parlament vorgegebenen Rahmen entsprechen und die wichtigsten Teile des ursprünglichen Entwurfs wieder aufnehmen. Die Sozialpartner und Versicherer erwarten ein zügiges Verfahren.

Mit der Revision sollen vor allem Überentschädigungen verhindert und Deckungslücken geschlossen werden. Die Botschaft wird noch dieses Jahr dem Parlament überwiesen.


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