Preisausgleich beim Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen: Aktualisierung der Referenzpreise per 1. März 2014

Bern, 21.02.2014 - Die Referenzpreise gemäss Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens Schweiz-EU von 1972 über bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse werden per 1. März 2014 aktualisiert. Die Vertreter der Schweiz und der EU im Gemischten Ausschuss des Freihandelsabkommens haben am 13. Februar 2014 dem entsprechenden Beschluss zugestimmt. Der Bundesrat hat die Unterzeichnung des Beschlusses zur Anpassung der Referenzpreise am 12. Februar 2014 genehmigt. Parallel zu den Referenzpreisen zur EU werden jene zu Drittländern angepasst.

Da sich die Preisdifferenzen für Agrarrohstoffe zwischen der Schweiz und der EU seit der letzten Aktualisierung der Referenzpreise vom 1. April 2013 verändert haben, mussten diese angepasst werden. Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens Schweiz-EU von 1972 werden die Referenzpreise wieder an die aktuellen Verhältnisse auf den Märkten der Schweiz und der EU herangeführt. Aufgrund von angestiegenen Rohstoffpreisen in der EU und weitgehend stabilen Inlandpreisen in der Schweiz resultieren bei Vollmilchpulver, Magermilchpulver und Butter kleinere Referenzpreisdifferenzen. Die Referenzpreisunterschiede für Weichweizen, Roggen, Weichweizenmehl und Kartoffeln fallen leicht höher aus, während sie für Hartweizen, Eiprodukte und Pflanzenfette unverändert bleiben. Die neuen Referenzpreise werden ab dem 1. März 2014 angewendet.

Das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz-EU (SR 0.632.401.2) wurde im Rahmen der Bilateralen Abkommen II revidiert. Es regelt den Preisausgleich für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse wie bspw. Schokolade, Biskuits und Backwaren generell, Bonbons, Suppen, Saucen, Teigwaren, Speiseeis, löslicher Kaffee und Nahrungsmittelzubereitungen. Es sieht vor, dass die darin aufgeführten Referenzpreise von Agrargrundstoffen mindestens einmal jährlich durch den Gemischten Ausschuss des Freihandelsabkommens von 1972 überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die Referenzpreise sind massgebend für die Höhe der Preisausgleichsmassnahmen (Einfuhrzölle und Ausfuhrbeiträge) im bilateralen Handel von landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen.

Auch im Handel mit Drittländern werden per 1. März 2014 neue Referenzpreise festgelegt. Die Preisdifferenzen zur EU und zu Drittstaaten werden in den Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.72, sog. "Schoggigesetz") entsprechend angepasst.


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