Sekretariat der WEKO stellt Vorabklärung betreffend santésuisse ein

Bern, 25.02.2014 - Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) stellt die Vorabklärung ein, nachdem santésuisse die Vereinbarung betreffend Kundenwerbung aufgehoben hat.

Im Juni 2011 hat santésuisse eine Vereinbarung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Kraft gesetzt, welche einen Verzicht auf Dienstleistungen von Call-Centern, die Senkung der Entschädigungen für Makler und Vermittler sowie die Festlegung von Qualitätsanforderungen vorsah.

Während die Regelung von Qualitätsanforderungen kartellrechtlich kein Problem darstellt, ergab die Analyse der beiden anderen Massnahmen Anhaltspunkte für eine mögliche Wettbewerbsbeschränkung.

Das Sekretariat der WEKO ist der Ansicht, dass die Krankenversicherer über Informationsmittel verfügen können müssen, sollen die Versicherten bei der Wahl ihres Krankenversicherers von den besten Angeboten profitieren können. Diese Mittel erlauben die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs unter den Marktakteuren, so wie dies auch vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Eine abgestimmte Reduktion der Werbung und der Information der Versicherten hätte negative Auswirkungen auf die Prämien und die Transparenz des Marktes haben können, was auch den Grundsätzen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) entgegen gestanden hätte.

Da santésuisse die Vereinbarung aufgehoben hat, konnte die Vorabklärung ohne Folgen eingestellt werden.

 


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