Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung

Bern, 28.02.2014 - Die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung sind planmässig angelaufen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann laden die Spitzenvertreter der Sozialpartner, der Kantone sowie des Städte- und Gemeindeverbandes zu einem Treffen ein. Das Treffen findet am 13. März 2014 statt.

Das Treffen dient dem gegenseitigen Informationsaustausch über den Stand der Arbeiten, die unmittelbar nach dem 9. Februar 2014 aufgenommen worden sind. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) empfangen Spitzenvertreter der Sozialpartner (SAV, sgv, SGB, Travail.suisse, economiesuisse), der Kantone (KdK, VDK) sowie des Städte- und Gemeindeverbandes (SSV, SGV). Bundesrätin Sommaruga wird insbesondere über die Projektorganisation unter der Leitung des Bundesamtes für Migration (BFM) informieren, in welche die eingeladenen Behörden und Verbände einbezogen werden. Die Behörden und Verbände ihrerseits haben bei dem Treffen die Gelegenheit, ihre Erwartungen an die Umsetzung darzulegen und eventuell bereits angelaufene Arbeiten zu präsentieren.

Das Umsetzungskonzept als Basis für die Gesetzgebungsarbeiten wird vom EJPD in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem WBF erarbeitet und dem Bundesrat bis Ende Juni unterbreitet. Bis Ende Jahr liegt ein Gesetzesentwurf für die Vernehmlassung vor. Während der Umsetzungsarbeiten wird das BFM weitere Kreise anhören, so auch die Initianten. Im Rahmen der Vernehmlassung können sich schliesslich alle interessierten Kreise einbringen.


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