Neue Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung: Sommaruga informiert EU

Bern, 03.03.2014 - Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), hat am Montag in Brüssel den Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union (EU) über die Umsetzung der neuen schweizerischen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung informiert. Sie legte dar, dass die Schweizer Bevölkerung einen Systemwechsel hin zu Kontingenten beschlossen habe. Für dessen Umsetzung und für die Suche nach Lösungen mit der EU blieben drei Jahre Zeit. Bis dahin werde die Schweiz das Freizügigkeitsabkommen weiter anwenden.

Sommaruga nahm am gemischten Schengen-Ausschuss teil, der jeweils im Rahmen des Justiz- und Innenministerrats der EU (JI-Rat) stattfindet. Sie nutzte die Gelegenheit zu einer Reihe von bilateralen Treffen, unter anderem mit den Amtskolleginnen und Amtskollegen von Kroatien, Italien, Frankreich und Griechenland, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft führt. Sommaruga machte dabei unter anderem klar, dass auch nach dem Systemwechsel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU in die Schweiz kommen können. Die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern werde dann allerdings mittels Kontingenten geregelt. Sommaruga wiederholte zudem, dass die neuen Verfassungsbestimmungen es der Schweiz verunmöglichen, das Protokoll über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien in der aktuellen Form zu unterzeichnen. Der Bundesrat werde mit Kroatien und der EU nach Lösungen suchen, damit Kroatien möglichst gleich behandelt werden kann wie die anderen EU-Staaten.

Der Bundesrat wird zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen bis Ende Juni ein Konzept erarbeiten und bis Ende Jahr einen Gesetzesentwurf für die Vernehmlassung vorlegen. Parallel dazu führt er bereits exploratorische Gespräche mit der EU, im Hinblick auf Verhandlungen über die verschiedenen offenen Fragen. Die Beziehungen zur EU und ihren Mitgliedstaaten seien für die Schweiz wichtig, so Sommaruga. Deshalb werde man alle anstehenden Fragen in engem Austausch behandeln und gemeinsam Lösungen suchen.

Weitere Themen im Gemischten Ausschuss
Der gemischte Ausschuss diskutierte am Montag auch über die Flüchtlingssituation im Mittelmeerraum. Als Reaktion auf die Flüchtlingstragödie von Lampedusa im Oktober 2013 hatte die Europäische Kommission im Rahmen einer Task Force Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge im Mittelmeerraum lanciert. Besorgt zeigten sich die Teilnehmer des JI-Rats über die anhaltende politische und humanitäre Krise in Syrien und diskutierten die Auswirkungen in der Region.

Ausserdem besprachen die Minister die Möglichkeiten, die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten bei der Rückkehr zu verbessern und die freiwillige Rückkehr zu fördern. Die Minister waren sich einig, dass ein gemeinsames Vorgehen nötig ist. Bundesrätin Sommaruga wies auf die Praxis der Schweiz hin, systematisch zu prüfen, ob es sinnvoll und möglich ist, die Zusammenarbeit bei der Rückkehr mit anderen aussenpolitischen Geschäften zu verknüpfen, im Interesse einer kohärenten und wirksamen Politik.

Revision des Datenschutzrechts
Die Justiz- und Innenminister der EU haben sich im Rahmen ihres Treffens in Brüssel auch über die Umsetzung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 im Bereich des Inneren sowie die Revision des Datenschutzrechts in der EU unterhalten. Im Bereich Datenschutz führten sie eine Debatte über den Entwurf einer Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden in der Strafverfolgung.

Bundesrätin Sommaruga wurde bei ihrer Teilnahme am JI-Rat in Brüssel durch den Regierungsrat Beat Villiger begleitet, den Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD).


Adresse für Rückfragen

Raphaël Saborit, Mission der Schweiz bei der EU in Brüssel, T +32 475 47 72 06


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