Bundesrat legt Bericht als Antwort auf IAO-Klage vor

Bern, 26.03.2014 - Der Bundesrat hat am 26. März 2014 seinen Bericht als Antwort auf die am 10. April 2013 vom Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD/SSP) bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingereichten Klage verabschiedet. In der Klage wird der unzureichende Schutz gegen die missbräuchliche Kündigung von Streikenden bemängelt. In seinem Bericht stellt der Bundesrat fest, dass es ihm angesichts fehlender konkreter oder schlüssiger Informationen der beteiligten Parteien noch nicht möglich ist, sich zur Klage zu äussern. Der Bundesrat wird seine Überlegungen und den Dialog fortsetzen, um zu versuchen, eine für alle Sozialpartner politisch akzeptable Lösung zu finden.

Die Klage wurde ausgelöst durch die Situation im Neuenburger Spital „La Providence" Ende 2012 - Anfang 2013. Infolge der Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV Santé 21) durch das Spital waren 22 Angestellte in den Streik getreten. Nach ihrer Weigerung, ihre Arbeit wieder aufzunehmen, wurde diesen 22 Personen am 4. Februar 2013 schriftlich fristlos gekündigt. In der Klage wird der unzureichende Schutz gegen die missbräuchliche Kündigung von Streikenden bemängelt, da das Schweizer Arbeitsvertragsrecht nur eine Entschädigung von maximal sechs Monatsgehältern gewährt und keine Wiedereingliederung des entlassenen Arbeitnehmers vorsieht.

Da keine schlüssigen Informationen von den beteiligten Parteien vorliegen und die zuständigen Gerichte den Fall noch nicht beurteilt haben, ist der Bundesrat nicht in der Lage, sich zu diesem Zeitpunkt zur Klage zu äussern. Er wird seine Überlegungen und den Dialog fortsetzen, um zu versuchen, eine für alle Sozialpartner politisch akzeptable Lösung zu finden.

Der Bundesrat erinnert in seinem Bericht daran, dass solche Arbeitskonflikte in der Schweiz zwar eher selten, aber trotzdem besorgniserregend sind und ernst genommen werden müssen. Er hat die Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie Justiz und Polizei (EJPD) beauftragt, die verschiedenen in der Klage geltend gemachten Punkte vertieft zu untersuchen.

Die tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO aus Vertretern der Bundesverwaltung und der Sozialpartner hat dem Bericht zugestimmt. Mit diesem kommt der Bundesrat den Bestimmungen der IAO nach, sobald wie möglich zur Klage Stellung zu nehmen.


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Internationale Arbeitsfragen, Tel. 031 322 28 87



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