Neuregelung der Nachprüfintervalle: Start der Anhörung

Bern, 04.04.2014 - Die periodischen Nachprüfungen stellen sicher, dass die in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge in einem technisch guten Zustand bleiben. Die Qualität aktueller Fahrzeuge hat sich seit der Zeit der Einführung der geltenden Nachprüffristen markant verbessert. Der Bund will deshalb die Prüfintervalle für einzelne Fahrzeugarten dieser Entwicklung anpassen. Weiter schlägt er vor, die Vergabekriterien für Händlerkontrollschilder zu erweitern. Die Anhörung zu den entsprechenden Verordnungsänderungen beginnt heute und dauert bis zum 4. Juli 2014.

Moderne Fahrzeuge weisen aufgrund des technischen Fortschritts einen markant höheren qualitativen Standard auf als dies bei der Einführung der heute geltenden Nachprüffristen vor rund 20 Jahren der Fall war. Das bestätigen sowohl die Mängellisten der Strassenverkehrsämter wie auch die Zahlen aus der Unfallstatistik. Im Jahr 2012 war bei weniger als einem Prozent der Strassenverkehrsunfälle ein technischer Mangel die Hauptursache eines Unfalls.

Aufgrund dieser Erkenntnisse soll die Frist für die erste Nachprüfung von Personenwagen und Motorräder von heute vier auf neu sechs Jahre verlängert werden. Mit der vorgeschlagenen Verlängerung des ersten Nachprüfintervalls können die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter entlastet werden.

Die Verantwortung für das rechtzeitige Aufbieten zu den amtlichen Prüfungen und deren Qualitätssicherung soll auch künftig bei den zuständigen kantonalen Zulassungsbehörden bleiben. Die Zulassungsstellen müssen die Prüfintervalle einhalten, und wenn sie die notwendigen Prüfkapazitäten nicht selber bereit stellen können, die Prüftätigkeit an Dritte delegieren.

Die detaillierten Änderungsvorschläge zu den einzelnen Fahrzeugkategorien finden Sie im Dokument "Übersicht der Änderungen" im Anhang dieser Medienmitteilung.

Alle mit Kontrollschildern versehenen und zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der periodischen Nachprüfungspflicht. Dabei werden sie hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie des Einhaltens der Umweltschutzvorgaben überprüft. Seit Einführung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) im Jahr 1995 blieben die Intervalle für die periodische Prüfungspflicht praktisch unverändert.

Erweiterung der Kriterien zur Erteilung von Kollektiv-Fahrzeugausweisen

Bei der Erteilung zusätzlicher Kollektiv-Fahrzeugausweise mit Händlerschildern ("U-Nummern") ist heute die Anzahl der Mitarbeitenden eines Betriebs ein wichtiges Kriterium. Im Fahrzeughandel werden heute bei gleichen oder höheren Umsatzzahlen weniger personelle Ressourcen benötigt. Deshalb soll zusätzlich das Kriterium "erzielter Umsatz" eingeführt werden, damit einem Betrieb auch ohne zusätzliches Personal weitere Händlerschilder erteilt werden. Fahrzeughändler können so gleichzeitig mehreren Kaufinteressenten ein Fahrzeug zu Probezwecken überlassen.

 

  


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