Platzierung der Oberflächenanlage für geologische Tiefenlager: Planungsstudien der Nagra vollständig

Bern, 24.05.2014 - Im Rahmen der laufenden Standortsuche für geologische Tiefenlager in der Schweiz muss die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) konkrete Areale zur Platzierung der Oberflächenanlage für geologische Tiefenlager bezeichnen. Dies geschieht in so genannten Planungsstudien. Die Nagra stützt sich dabei auf die Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen den Regionalkonferenzen, den Behörden und der Nagra und auf die von den Vollversammlungen der Regionalkonferenzen verabschiedeten Stellungnahmen. Nach den bisher publizierten Planungsstudien für die Standortregionen Wellenberg, Jura Ost, Jura-Südfuss, Südranden und Zürich Nordost liegen nun auch für die sechste der sechs Regionen die Planungsstudien vor: Im Standortgebiet Nördlich Lägern hat die Nagra die Areale «NL-2» und «NL-6» für den Verbleib im weiteren Verfahren bezeichnet (siehe Faktenblatt der Nagra). Diese Planungsstudien hat die Nagra heute an der Versammlung der Regionalkonferenz Nördlich Lägern vorgestellt und dokumentiert.

In den Planungsstudien begründet die Nagra ihre Wahl und beschreibt eine mögliche Oberflächenanlage auf den vorgeschlagenen Arealen. Die Planungsstudien bilden unter anderem die Grundlage für die Untersuchungen zu den standortspezifischen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf Gesellschaft und Umwelt. Im Vorfeld der heutigen Präsentation wurden die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die Gemeinde-, Regions- und Kantonsvertretungen vom Bundesamt für Energie BFE persönlich orientiert.

Abschluss eines über zwei Jahre langen Prozesses

Sechs Regionen - Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost - stehen als mögliche Standorte für künftige geologische Tiefenlager auf dem Prüfstand. Neben geologischen und technischen Untersuchungen muss die Nagra in diesen Regionen auch mögliche Standortareale für die Oberflächeninfrastruktur der Lager evaluieren und schliesslich - in einer Planungsstudie - bezeichnen. Fast zwei Jahre diskutierten die Regionalkonferenzen der betroffenen Regionen die von der Nagra im Januar 2012 vorgeschlagenen 20 Standortareale. Alle Regionalkonferenzen haben ihre Stellungnahmen zu den Oberflächenstandorten bis Januar 2014 an den Vollversammlungen verabschiedet. Diese Versammlungen fanden zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt. Da die Nagra die Stellungnahme der jeweiligen Standortregion abwarten musste, um ihre Bezeichnung der Areale darauf abzustützen, lagen auch die Planungsstudien zu unterschiedlichen Zeitpunkten vor. Aus der zeitlichen Reihenfolge der Planungsstudien ergibt sich weder ein Vorentscheid für oder gegen ein Standortareal noch wird dadurch eine Region im weiteren Verfahren bevorzugt oder benachteiligt.

Mit den heutigen Präsentationen liegen nun die Planungsstudien für alle Standortregionen vor (siehe Faktenblatt des BFE und Karte).

Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung

Das Bundesamt für Energie lädt die Bevölkerung in der Standortregion Nördlich Lägern ein, sich an einer öffentlichen Informationsveranstaltung über das bezeichnete Oberflächenareal und das weitere Vorgehen bei der Standortsuche zu informieren:

16. Juni 2014, Gemeindesaal Neuwis-Huus, Stadel, 17:00 - 21:00 Uhr
7. Juli 2014, Gemeindesaal, Weiach, 17:00 - 21.00 Uhr

Details zu den Veranstaltungen werden rechtzeitig in den Anzeigern der Regionen bekannt gegeben.

Weiterer Verlauf des Auswahlverfahrens

Zu den in den Planungsstudien bezeichneten Arealen führt die Nagra bautechnische Risikoanalysen durch und erstellt ein Pflichtenheft für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Weiter erfolgen provisorische Sicherheitsanalysen und ein sicherheitstechnischer Vergleich. Diese Untersuchungen bilden die Grundlagen für die Nagra, die im weiteren Verlauf von Etappe 2 mindestens je zwei geologische Standortgebiete pro Abfallkategorie (schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie hochradioaktive Abfälle) inklusive zugehörigem Oberflächenareal bezeichnen muss. Die Vorschläge werden anschliessend behördlich überprüft und es folgt eine öffentliche Anhörung.

Am Ende von Etappe 2 - voraussichtlich 2017 - wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt und muss vom Parlament genehmigt werden. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 058 462 56 75 / 079 763 86 11
Hanspeter Lienhart, Präsident Regionalkonferenz Nördlich Lägern, 079 708 40 90



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