Konferenz der Schlichtungsbehörden in Mietsachen

Grenchen, 26.06.2014 - Rund 200 Fachpersonen haben heute in Grenchen an der 6. Schweizerischen Tagung der Schlichtungsbehörden in Mietsachen teilgenommen. Sie tauschten sich an der vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) organisierten Tagung über aktuelle Entwicklungen im Mietrecht aus.

Cipriano Alvarez, Leiter des Bereichs Recht beim BWO, informierte über das laufende Vernehmlassungsverfahren zu einer Teilrevision des Mietrechts im Obligationenrecht (OR). Dabei geht es namentlich um die Bekanntgabe des Vormietzinses und die Begründung einer allfälligen Mietzinserhöhung bei einem Mieterwechsel in der ganzen Schweiz. Weiter stellte er die Verordnungsänderung im Mietrecht vor, die ab 1. Juli 2014 gilt. Diese Änderung sieht vor, dass bei Mietzinserhöhungen aufgrund von wertvermehrenden Verbesserungen anzugeben ist, ob Förderbeiträge der öffentlichen Hand bezogen werden.

Peter Higi, Oberrichter in Zürich, erläuterte ausgewählte Fragen des Verfahrens vor der Schlichtungsbehörde. Blaise Carron, Professor an der Universität Neuenburg, gab einen Überblick über die Unterschiede zwischen Miet- und Pachtverträgen. Rechtsanwalt Hans Bättig referierte zu ausgewählten Fragen bei Gesamtrenovationen einer Liegenschaft. Rechtsanwalt Marc-Oliver Buffat sprach über das Verfahren der Mietzinsanfechtung bei geförderten Wohnungen und die Co-Präsidentin des Mieterinnen- und Mieterverbandes Baselland, Sarah Brutschin, beleuchtete die neuere Rechtsprechung zum missbräuchlichen Mietzins.

Das BWO führt die schweizerischen Tagungen der Schlichtungsbehörden alle zwei Jahre durch, sie stossen stets auf grosses Interesse. Die 6. Tagung vom 26. Juni 2014 wurde von Mitgliedern von Schlichtungsbehörden und weiteren Fachpersonen aus der Deutschschweiz, der Romandie und der italienisch sprachigen Schweiz besucht.


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Cipriano Alvarez, BWO, Leiter Recht, Tel. 079 286 05 29



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