Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB): Bundesrat steht hinter der Angleichung der Beschaffungsordnungen der Kantone und des Bundes

(Letzte Änderung 04.07.2014)

Bern, 02.07.2014 - Das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) soll in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden. Im Zuge dieser Änderungen sollen die Regelwerke der Kantone und des Bundes angeglichen werden. Der Bundesrat hat anlässlich seiner heutigen Sitzung die Bedeutung der geplanten Angleichung unterstrichen.

Der Abschluss der WTO-Verhandlungen zum GPA (2012) wurde von der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) zum Anlass genommen, die Angleichung der Beschaffungsordnungen von Kantonen und Bund erneut aufzunehmen. Die inhaltlichen Angleichungen wurden in intensiver Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund erarbeitet. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EDF) beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) das Gesetzgebungsverfahren mit Ämterkonsultation und Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) auf der Grundlage der gemeinsam mit den Kantonen erarbeiteten Revisionstexte zu starten.

Die heutige Rechtslage auf Stufe Bund und Kantone ist nicht nur höchst komplex, sondern auch administrativ sehr aufwändig und kostspielig. Der Auftrag des Bundesrates wird zu einer Vereinfachung und Angleichung der Gesetzgebung des öffentlichen Beschaffungswesens führen sowie die Ratifizierung des GPA seitens der Schweiz ermöglichen. Dadurch wird letztlich der erweiterte Marktzutritt für schweizerische Anbieter im Ausland rechtlich sichergestellt und der Wettbewerb schweizweit verstärkt.


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GPA 2012:
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