Genetische Ressourcen: Die Schweiz ratifiziert das Nagoya-Protokoll

Bern, 11.07.2014 - Am 11. Juli 2014 wird die Schweiz in New York das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile ratifizieren. Das Parlament hat das Nagoya-Protokoll und dessen Umsetzung im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) am 21. März 2014 genehmigt.

Genetische Ressourcen sind Materialien aus Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen, die in der Forschung, der Landwirtschaft, der Biotechnologie, der Pharma- und Kosmetikindustrie genutzt werden, beispielsweise bei der Erforschung der Wirkstoffe von Heilpflanzen zur Entwicklung neuer Medikamente oder bei der Züchtung neuer Pflanzensorten in der Landwirtschaft.

Mit der Ratifizierung des Protokolls und dessen Umsetzung im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz soll der Zugang zu genetischen Ressourcen für die Schweizer Forschung und Industrie gesichert und erleichtert werden. Als Gegenleistung sollen Vorteile aus deren Nutzung mit den Bereitstellerländern geteilt werden, um so zur weltweiten Erhaltung der Biodiversität beizutragen.

Das Nagoya-Protokoll und die neuen gesetzlichen Bestimmungen im NHG werden voraussichtlich im Oktober 2014 in Kraft treten. Gleichzeitig wird auch die 1. Vertragsparteienkonferenz zum Nagoya-Protokoll in Südkorea stattfinden.


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