Revision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate: Start der Anhörung

Bern, 18.07.2014 - Die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate (WZVV) schützt die Lebensräume der Zugvögel und von ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservogelarten. Nun wird diese Verordnung revidiert und mit einer Bestimmung zur Prävention vor Wildschäden ergänzt. Damit sollen insbesondere Schäden von Kormoranen an Fischbeständen vermieden werden. Das UVEK hat am 17. Juli 2014 die Anhörung zur revidierten Verordnung eröffnet.

Die Schweiz ist ein wichtiger Überwinterungs- und Rastplatz für Zugvögel und ein Lebensraum für ganzjährig in der Schweiz lebende Wasservögel. Die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) schützt diese Gebiete. Die immer zahlreicheren Kormorane lösen jedoch Konflikte mit Berufsfischern aus. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, soll die WZVV mit einem Kormoran-Artikel ergänzt werden.

Anlass für die Teilrevision gab die 2010 vom Parlament überwiesene Motion «Massnahmen zur Regulierung fischfressender Vögel und zur Entschädigung von Schäden an der Berufsfischerei» (09.3723 Mo. UREK-NR). Der Bundesrat wurde damit beauftragt, die Jagdverordnung und die WZVV zu überarbeiten, um Schäden der Berufsfischerei speziell durch Kormorane zu verhindern. In der überarbeiteten Verordnung wird festgelegt, dass das BAFU eine Vollzugshilfe zu Handen der Kantone zur Schadenverhütung, Schadenerhebung, Regulation der Kolonien in den Vogelreservaten sowie zur interkantonalen Koordination erarbeiten soll (siehe Kasten). Für die Umsetzung sind die Kantone zuständig.

In der Teilrevision werden ausserdem folgende weiteren Bedürfnisse abgedeckt:

  • Präzisierung der Voraussetzungen und der Bewilligungspflicht für Regulierungseingriffe bei Konflikten mit jagdbaren Tierarten. Dies betrifft insbesondere Wildschweine, welche zunehmend Schäden in den landwirtschaftlichen Kulturen im Umfeld der Wasser- und Zugvogelreservate verursachen.
  • Zusätzlicher Lebensraum für Wasser- und Zugvögel durch die Vergrösserung der Schutzgebiete Kaltbrunner Riet (SG), Alter Rhein (SG) und Bolle di Magadino (TI).

Das UVEK hat am 17. Juli 2014 die Anhörung gestartet. Sie dauert bis am 17. Oktober 2014.


KASTEN:
Geplante Vollzugshilfe

Mit der Teilrevision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) wird die rechtliche Grundlage für die Erarbeitung einer Vollzugshilfe Kormoran geschaffen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird beauftragt, diese Vollzugshilfe in Zusammenarbeit mit den Kantonen auszuarbeiten. Dabei wird das BAFU auf klare Rahmenbedingungen in der Schadensprävention und der Einhaltung der Schutzgebietsziele setzen. Grundlage für die Bewilligungen von Regulierungsmassnahmen soll eine fundierte Schadensanalyse sein. Eingriffe in die Kormorankolonien dürfen erst dann erfolgen, wenn die möglichen und zumutbaren Schadenverhütungsmassnahmen ausgeschöpft sind. Das BAFU will zudem die interkantonale Koordination fördern.


Adresse für Rückfragen

Sektion Medien BAFU
Telefon: +41 58 462 90 00
Email: medien@bafu.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-53810.html