Situation in der Ukraine: Bundesrat weitet seine Politik zur Vermeidung von Umgehungen aus

Bern, 13.08.2014 - Der Bundesrat hat heute eine erneute Aussprache über die Situation in der Ukraine geführt, deren Entwicklung zu grosser Sorge Anlass gibt. Er hat beschlossen, seine bisherige Politik auszuweiten und alle notwendigen Massnahmen zu erlassen, damit die jüngsten von der Europäischen Union verhängten Sanktionen nicht über das schweizerische Staatsgebiet umgangen werden können. Der Bundesrat hat weiter entschieden, den bereits bestehenden Ausfuhrstopp von Kriegsmaterial nach Russland und in die Ukraine auf besondere militärische Güter auszudehnen.

Der Bundesrat ist über die Zuspitzung des Konflikts in der Ukraine besorgt und verurteilt in diesem Zusammenhang die Verletzungen von nationalem und internationalem Recht. Er wiederholt, dass das Referendum vom 16. März 2014 auf der Krim rechtswidrig war und dass die Annexion der Krim durch Russland gegen das Völkerrecht, insbesondere gegen das Prinzip der territorialen Integrität der Staaten, verstösst. Gleichzeitig bemüht sich die Schweiz im Rahmen ihrer eigenständigen Aussenpolitik und als OSZE-Vorsitzende zu einer friedlichen Lösung in der Ukraine beizutragen. Der Bundesrat ruft die beteiligten Parteien zu Besonnenheit und gegenseitigem Dialog auf, um eine weitere Eskalation der Auseinandersetzungen zu verhindern.

Die Schweiz verfolgt die Entwicklung der Situation in der Ukraine weiterhin aufmerksam und der Bundesrat hat die neuen, sektoriellen Sanktionen der EU zur Kenntnis genommen. Er hat heute beschlossen, die Massnahmen so zu ergänzen, dass das schweizerische Staatsgebiet nicht zur Umgehung dieser Sanktionen missbraucht wird. Der Bundesrat hat dazu das WBF beauftragt, konkrete weitere Massnahmen zur Vermeidung von Umgehungsgeschäften zu erarbeiten und diese dem Bundesrat rasch zum Entscheid vorzulegen.

Im Bereich der militärischen und militärisch verwendbaren Güter hat der Bundesrat das WBF zudem angewiesen, den bereits bestehenden Bewilligungstopp für Kriegsmaterialausfuhren nach Russland und in die Ukraine weiterzuführen und auf besondere militärische Güter auszudehnen. Die zuständigen Behörden haben aufgrund der nationalen Gesetzgebung schon seit Beginn der Krise in der Ukraine keine Bewilligungen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Russland und in die Ukraine erteilt. In Bewilligungsverfahren betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die für militärische Zwecke in Russland und der Ukraine verwendet werden sollen, wurden die Exportkontrollbehörden zudem angewiesen, die Einzelfälle restriktiv zu handhaben.

In Folge der russischen Annexion der Krim hat der Bundesrat am 2. April 2014 die Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) erlassen. Die Anhänge dieser Verordnung wurden danach in Anlehnung an die jeweiligen Massnahmen der EU am 1. Mai, 19. Mai und 4. August 2014 erweitert. U.a. dürfen in der Schweiz niedergelassene Finanzintermediäre mit den in den Anhängen der Verordnung genannten natürlichen Personen keine Geschäftsbeziehungen mehr eingehen.


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