CO2-Reduktion: Doris Leuthard schliesst Vereinbarung mit Kehrichtverbrennern ab

Bern, 25.08.2014 - Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), und die Betreiber von Kehrichtverbrennungsanlagen haben eine Zielvereinbarung zur Reduktion der CO2-Emissionen aus der Verbrennung der Siedlungsabfälle unterschrieben. Darin verpflichtet sich die Branche, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 200‘000 Tonnen zu reduzieren. Sie erklärt sich damit bereit, ihren Beitrag an die Erreichung der Klimaziele der Schweiz zu leisten.

2012 wurden in den 30 Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA), die in der Schweiz in Betrieb sind, insgesamt rund 3,8 Millionen Tonnen Abfälle verbrannt. Der damit verbundene Treibhausgasausstoss betrug 2,35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, was einem Anteil von knapp 5% an den gesamten Treibhausgasemissionen der Schweiz entspricht. Die Emissionen aus der Abfallverbrennung haben im Laufe der letzten Jahre zugenommen, insbesondere wegen der Konsumgewohnheiten sowie des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums in der Schweiz.

Im Sinne einer möglichst gerechten Lastenverteilung soll auch der Abfallsektor in die schweizerische Klimapolitik integriert werden und einen Beitrag an die Zielerreichung leisten. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) haben eine Zielvereinbarung ausgehandelt, die die KVA-Betreiber zu entsprechenden Anstrengungen verpflichtet. Bundesrätin Doris Leuthard und der Präsident des VBSA Yannick Buttet haben die Vereinbarung unterzeichnet. Im Gegenzug werden die KVA von einer Teilnahme am Emissionshandel befreit. Die CO2-Gesetzgebung sah einen Einbezug vor, liess aber bis Ende 2014 Zeit für die Aushandlung einer alternativen Lösung.

Rückgewinnung von Energie und Metallen an erster Stelle

Die Vereinbarung sieht eine Reduktion der CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung um 200‘000 Tonnen bis 2020 im Vergleich zu 2010 vor. Die Möglichkeiten zur Verminderung der Emissionen aus der Abfallverbrennung sind jedoch begrenzt. Deshalb soll die Reduktion in erster Linie durch die effizientere Nutzung der Energie und die vermehrte Rückgewinnung von Metallen erreicht werden.

Die bei der Abfallverbrennung anfallende Wärme wird zur Stromerzeugung und zu Heizzwecken genutzt und ersetzt Strom und Wärme aus fossilen Quellen. Diese Emissionseinsparungen werden daher an die Zielerreichung angerechnet. Ebenso anrechenbar sind Einsparungen durch die Rückgewinnung von Metallen aus den Verbrennungsrückständen.

Die Ziele gelten für die ganze Branche; auf Vorgaben für einzelne Anlagen wird verzichtet. Damit wird dem VBSA, der als Branchenverband die Zielerreichung sicherstellen muss, eine gewisse Flexibilität zugestanden. Die Vereinbarung tritt mit Abschluss der laufenden Revision der CO2-Verordnung noch vor Ende dieses Jahres in Kraft.

Beitrag zur Grünen Wirtschaft

Die Zielvereinbarung soll auch die Anstrengungen des Bundesrates im Rahmen der Grünen Wirtschaft unterstützen, indem sie die vermehrte Rückgewinnung und Wiederverwertung von Metallen honoriert und damit Anreize setzt, die Materialkreisläufe zu schliessen. Gefördert wird zudem die Produktion von Strom und Wärme, um die Gesamteffizienz der Anlagen zu verbessern. Die CO2-Bilanz der KVA kann weiter verbessert werden, indem der Anteil an Plastik vermindert wird. Die stoffliche Verwertung von Plastik ist in vielen Fällen ökologisch besser als deren energetische Verwertung.  In diese Richtung gehen auch die gegenwärtig laufenden Revisionen der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) und des Umweltschutzgesetzes (USG).


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