Bundesrat will die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin fördern

Bern, 03.09.2014 - Das Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder soll bis 2019 weitergeführt werden. Dies hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats fest. Die WBK des Nationalrats sowie jene des Ständerats beantragen, das Impulsprogramm um vier Jahre zu verlängern und einen neuen Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken zu bewilligen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein zentrales Anliegen der Familienpolitik des Bundesrats.

Mit dem Impulsprogramm konnten über 43 000 neue Betreuungsplätze geschaffen werden, die auch nach dem Wegfall der Finanzhilfen weiter bestehen. Die meisten Eltern, die von einem der neu geschaffenen Betreuungsplätze für ihr Kind profitieren konnten, hätten ihre Erwerbstätigkeit ohne das entsprechende Angebot aufgeben oder reduzieren müssen.

Der Bedarf an familienergänzenden Betreuungsplätzen besteht weiterhin. Vielerorts reichten die Bestrebungen der Kantone, Gemeinden und privaten Trägerschaften, die mit dem Impulsprogramm unterstützt wurden, nicht aus, um die Nachfrage zu decken.

Unterstützung durch den Bundesrat
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats beantragt nun das Impulsprogramm um vier Jahre zu verlängern. Es soll mit 120 Millionen Franken ausgestattet werden, wie sie in einem Bericht zur parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Rosmarie Quadranti über die Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung schreibt.

Der Bundesrat befürwortet in seiner Stellungnahme zum Bericht die Verlängerung des Programms. Die Hauptzuständigkeit für die familienergänzende Kinderbetreuung liege bei den Kantonen und Gemeinden. Die Rolle des Bundes bleibe subsidiär. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Kredit höchstens mit 120 Millionen Franken auszustatten ist.

Der Bundesrat fordert die Kantone und Gemeinden auf, ihren Handlungsspielraum auszuschöpfen, so dass in den nächsten vier Jahren das Ziel des Programms erreicht wird, schweizweit ein bedarfsgerechtes Angebot aufzubauen.


Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Bund, Kantone und Sozialpartner haben kürzlich beschlossen, ihre Anstrengungen gegen den Fachkräftemangel im Rahmen der 2011 vom Bund lancierten Fachkräfteinitiative zu verstärken. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist dabei eines der vier Handlungsfelder. Mit Annahme der Masseneinwanderungsinitiative durch das Volk am 9. Februar 2014 könnte sich der Mangel an Fachkräften noch verschärfen.

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Die Geltungsdauer war ursprünglich auf acht Jahre bis zum 31. Januar 2011 befristet. Mit einer Gesetzesänderung wurde die Dauer um vier Jahre bis zum 31. Januar 2015 verlängert. Das Gesetz bildet die Grundlage eines Impulsprogramms, das die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen fördern und den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung ermöglichen soll.

 


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